Am Montag hat am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess rund um die umstrittene Spendensammlung für den schwer kranken Bruno (9) begonnen. Der Obmann eines Cosplay-Vereins, vierfach einschlägig vorbestraft, muss sich wegen des Verdachts des schweren Betrugs verantworten.
Ein Verein sammelte Spenden für den tapferen neunjährigen Bruno, der an Duchenne-Muskeldystrophie, einer Muskelerkrankung, leidet. Doch um die Spendenaktion gab es offenbar Unregelmäßigkeiten, unter Verdacht: der Obmann des Cosplay-Vereins. Die Spendengelder sollen nie ausbezahlt worden sein.
Laut Anklage soll der Obmann Brunos Familie vorgespielt haben, 4 Mio. € an Spenden für den Bub lukrieren zu können, um ihm eine teure Therapie in den USA zu ermöglichen. Für "Marketingausgaben" musste Brunos Vater erst 10.000 € überweisen, später wollte der Obmann 35.000 €. Die Familie wurde misstrauisch, so kam der Fall ins Rollen.
Vor Gericht zeigte sich der angeklagte "Avenger" nicht schuldig, der Prozess in Wr. Neustadt wurde vertagt.
Nach Angaben der Familie sei von den gesammelten Spendengeldern kein Geld bei ihr angekommen. Vielmehr habe die Familie selbst 10.000 Euro an den Verein überwiesen. Das Geld sollte laut Darstellung der Familie für Werbung und Marketing rund um die Spendenaktion verwendet werden – damit soll die Familie vom Obmann gelockt worden sein.
Nachdem es Unstimmigkeiten über die Höhe der gesammelten Gelder gegeben hatte, wandte sich die Familie schließlich an die Behörden. Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und unter anderem auch eine Öffnung des Vereinskontos. Der Gerichtsakt dokumentiert dazu eine Reihe gerichtlicher Bewilligungen und Verfügungen.
Die Anklage geht nun über den öffentlich bekannten Streit um die Spendengelder hinaus. Laut Strafantrag soll der Angeklagte der Familie vorgespiegelt haben, im Rahmen einer Spendenaktion vier Millionen Euro für die Behandlung des schwer kranken Kindes auftreiben zu können.
Am 12. Februar 2025 soll die Familie daraufhin 10.000 Euro als Investition für Werbung und Marketing auf ein Konto des Vereins überwiesen haben. Genau diese Zahlung ist einer der zentralen Punkte des Strafverfahrens.
Brisant sind dabei die Ergebnisse der Kontoauswertung: Laut den im Gerichtsakt enthaltenen Bankdaten gingen die 10.000 Euro auf dem Vereinskonto ein. Noch am selben Tag sollen 9.999 Euro abgebucht worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hält in ihrem Antrag fest, dass die Verwendung dieses Geldes nicht nachvollziehbar gewesen sei. Trotz laut Ermittlern erheblicher Spendeneingänge verschiedener Spender hätten sich auf dem Spendenkonto lediglich geringe Beträge befunden. Die Anklagebehörde vermutet deshalb, dass Gelder zweckwidrig verwendet worden sein könnten. Vor Gericht gab der Angeklagte an, "den Banken nicht vertraut zu haben", deshalb auch die Abbuchungen.
Hinzu kommt ein zweiter Vorwurf: Im Sommer 2026 soll der Angeklagte versucht haben, die Familie zu einer weiteren Zahlung von 35.000 Euro zu bewegen. Mit diesem Geld sollte die Spendenaktion laut Anklage angeblich auch in anderen Ländern stärker vorangetrieben werden. Zu einer Überweisung kam es allerdings nicht, weshalb dieser Teil beim Versuch geblieben sein soll.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Vorwürfe insgesamt als schweren Betrug beziehungsweise versuchten schweren Betrug nach den Paragrafen 146, 147 Absatz 2 und 15 StGB. Der tatsächlich eingetretene Schaden soll nach Ansicht der Anklagebehörde über der maßgeblichen Grenze von 5.000 Euro liegen.
Rund 87.000 Euro sollen vom Cosplay-Verein im Fall Bruno gesammelt worden sein – angeblich mit dem Ziel, dem Buben zu helfen. Aber: Auf dem Konto befinden sich nach Angaben der Eltern derzeit nur noch 1,47 Euro. Gleichzeitig sollen Verbindlichkeiten von rund 70.000 Euro bestehen.
Der Beschuldigte hatte während der Ermittlungen von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Laut Gerichtsakt verweigerte er bei seiner polizeilichen Einvernahme eine Aussage zur Sache und verwies auf eine angekündigte Stellungnahme seines Rechtsanwalts.
Für Brunos Eltern bleibt die finanzielle Situation dennoch dramatisch: "Für uns ist die derzeitige Situation besonders bitter, da es momentan praktisch keine Aussicht darauf gibt, dass wir irgendeinen Teil der gesammelten Gelder zurückerhalten werden."
Wie man sicher helfen kann
Wer Bruno unterstützen möchte, sollte dies lieber direkt über den Verein der Eltern "Gemeinsam für Bruno" tun: IBAN: AT60 2026 7021 0127 1183
Der Verein hatte die Anschuldigungen nach Bekanntwerden des Falls öffentlich zurückgewiesen. "Der Verein hat zu keinem Zeitpunkt die Absicht verfolgt, Spender oder die betroffene Familie zu täuschen", hieß es in einer Stellungnahme. Der nun Angeklagte hatte gegenüber der "NÖN" außerdem erklärt, die bisherigen Spendengelder seien zweckgemäß für andere Projekte des Vereins verwendet worden.
Im konkreten Fall Bruno argumentierte der Angeklagte gegenüber den "NÖN", Geld könne erst dann in eine Behandlung fließen, wenn eine gesicherte und medizinisch anerkannte Therapie zur Verfügung stehe. "Das Geld geht ja nicht an die Familie, sondern direkt zur Therapie", erklärte er damals.
Im Fall einer Verurteilung wegen schweren Betrugs drohen dem Niederösterreicher mehrere Jahre im Gefängnis. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.