Frauen sind in Führungsgremien heimischer Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Eine neue Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) im Auftrag des Frauenministeriums macht deutlich, dass verbindliche Quoten hier für Änderung sorgen können.
Für die Studie wurden zwischen Oktober 2025 und März 2026 insgesamt 19 Aufsichtsräte aus großen börsennotierten Unternehmen befragt.
Die Untersuchung zeigt zudem, dass Leistung und Qualifikation bei der Besetzung von Aufsichtsratsjobs oft weniger wichtig sind als informelle Netzwerke.
Aufsichtsräte setzen sich aus zwei Seiten zusammen: der Kapitalseite, die von den Eigentümern bestellt wird, und der Arbeitnehmerseite, die vom Betriebsrat entsandt wird.
Auf der Kapitalseite zeigt die Studie: Männer wählen Männer. Die Besetzung läuft dort häufig über informelle Netzwerke statt über transparente Verfahren.
Auch auf Arbeitnehmerseite gibt es laut Studie einen Mechanismus, der Frauen benachteiligt. Häufig zieht automatisch der Betriebsratsvorsitzende in den Aufsichtsrat ein. Diese Positionen sind aber weiterhin mehrheitlich mit Männern besetzt.
Die Studienautoren sehen vor allem eine Maßnahme als besonders wirksam: verbindliche Quoten. Aktuell liegt der Frauenanteil bei einer Quoten-Vorgabe von 30 Prozent bei börsennotierten Unternehmen in der Kapitalvertretung bei 32,1 Prozent, auf Arbeitnehmerseite sind es 30,9 Prozent.
Noch deutlicher ist die Entwicklung bei staatsnahen Unternehmen. Dort wurde die Quote auf 50 Prozent erhöht. Tatsächlich liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien dieser Firmen mittlerweile sogar bei 55,3 Prozent.
„Frauen gehören selbstverständlich überall dorthin, wo in Unternehmen Entscheidungen getroffen werden. Somit auch in Management, Vorstand und Aufsichtsratspositionen.“Eva-Maria HolzleitnerFrauenministerin (SPÖ)
Ab 2027 werden die Regeln nun weiter verschärft. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie "Women on Boards" steigt die Quote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen in Österreich von 30 auf 40 Prozent. Die Vorgabe gilt für Wahlen und Entsendungen nach dem 31. Dezember 2026.
Besonders brisant: Die neue Quote hat eine klare Konsequenz – findet ein Unternehmen nicht genügend Frauen für den Aufsichtsrat, bleiben die entsprechenden Sitze unbesetzt.
Unternehmen müssen künftig außerdem jedes Jahr offenlegen, wie Frauen und Männer in ihren Leitungsorganen vertreten sind. Um das zu begleiten, wurde im Frauenministerium eine eigene Stelle eingerichtet.
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) begrüßt den Schritt. "Frauen gehören selbstverständlich überall dorthin, wo in Unternehmen Entscheidungen getroffen werden. Somit auch in Management, Vorstand und Aufsichtsratspositionen", sagt sie.
Studienautorin Bernadette Allinger betont, dass gesetzliche Vorgaben notwendig seien und auch wirken. Entscheidend seien aber auch transparentere Besetzungsverfahren, die gezielte Förderung qualifizierter Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
"Gemischte Teams aus Männern und Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sind meiner Erfahrung nach eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg", erklärt ÖBB-Aufsichtsratsvorsitzende Brigitte Ederer: "Unterschiedliche Perspektiven führen zu besseren Entscheidungen. Das erlebe ich in meiner eigenen Arbeit im Aufsichtsrat immer wieder."