Ab Oktober

Neue E-Moped-Regeln: Was künftig Pflicht ist, was tabu

Verkehrsminister Hanke verbannt E-Mopeds vom Radweg. Ab Oktober müssen sie auf die Straße, brauchen Kennzeichen, Versicherung. "Heute" hat die Details
Angela Sellner
14.09.2026, 06:00
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Der Countdown läuft: Für E-Moped-Fahrer in Österreich ändert sich ab 1. Oktober 2026 einiges. Denn Fahrzeuge der Klasse L1e-B, die bisher rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, gelten künftig als Kraftfahrzeuge. Für E-Mopeds gelten dann grundsätzlich dieselben Regeln wie für herkömmliche Mopeds.

Kennzeichen, Führerschein, Versicherung

Was Fahrradfahrer besonders freuen wird: Sie müssen sich Radwege nicht mehr mit E-Mopeds teilen – denn diese müssen künftig auf der Straße fahren. E-Mopeds brauchen ab Oktober eine Zulassung für den Straßenverkehr samt Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Fahrer sind außerdem eine entsprechende Lenkberechtigung und ein Sturzhelm Pflicht. Auch die regelmäßige Begutachtung des Fahrzeugs wird vorgeschrieben.

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Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ), der die Änderung durchgesetzt hat, erklärt: "Ein Fahrzeug das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein." Deshalb brauche es faire und nachvollziehbare Regeln.

Ab 1. Oktober gehören E-Mopeds  auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg, erklärt Minister Peter Hanke (SPÖ).
Helmut Graf
„Ein Fahrzeug das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein.“
Peter HankeMobilitätsminister (SPÖ)

Runter vom Radweg

"Ab 1. Oktober gehören diese Fahrzeuge auf die Straße und nicht mehr auf den Radweg", so Hanke: "Zusätzlich müssen sie auch den Anforderungen der hohen Verkehrssicherheitsstandards eines Kraftfahrzeuges entsprechen."

Damit schaffe man mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. "Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen", betont Hanke.

Verkehrstrainings für Essensboten

Denn besonders betroffen sind Essenszusteller, die E-Mopeds beruflich nutzen. Das Mobilitätsministerium rechnet damit, dass viele auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen werden. Für sie sollen österreichweit spezielle Verkehrssicherheitstrainings angeboten werden. Die Kurse laufen von 2026 bis 2029, werden von qualifizierten Radfahrschulen durchgeführt. Anmeldungen sind ab 1. Oktober möglich.

Im Mittelpunkt steht das Thema "Sicher und rechtskonform unterwegs – auch unter Zeitdruck". Im Praxisteil soll unter anderem richtiges Verhalten in komplexen Verkehrssituationen trainiert werden – insbesondere was Fußgänger betrifft.

Die Essenszusteller Lieferando, foodora und Wolt wollen die Trainings über ihre Plattformen bewerben. Die Teilnahme wird von den Unternehmen mit 50 Euro unterstützt.

foodora rüstet um

Bei foodora soll ab 1. Oktober die gesamte Flotte auf Fahrräder und E-Bikes umgestellt werden. Das Unternehmen investiert einen siebenstelligen Betrag, "um unseren Ridern den Zugang zu hochwertigen E-Bikes zu attraktiven Konditionen zu ermöglichen“, sagt Dragan Milovanovic, Managing Director von foodora Österreich.

Die neuen Bestimmungen für E-Mopeds treten bewusst später als andere Teile der Straßenverkehrsordnungs-Novelle in Kraft. Betroffene sollten dadurch mehrere zusätzliche Monate für die Umstellung bekommen. "Wir haben das Inkrafttreten bewusst später gewählt, damit niemand von heute auf morgen vor neuen Anforderungen steht", so Hanke im Hinblick auf die Essenszusteller.

Seit der Erarbeitung der neuen Regelungen steht das Mobilitätsministerium regelmäßig mit den Zustellplattformen im Austausch. Es werden auch Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.

sea,Akt. 14.09.2026, 12:39, 14.09.2026, 06:00