Der Verfassungsgerichtshof gab einer Beschwerdeführerin Recht und hob die Hundeverbotszone bei der Jesuitenwiese in der Leopoldstadt als gesetzeswidrig auf.
Denise Auer
Der Verfassungsgerichtshof gab einer Beschwerdeführerin Recht und hob die Hundeverbotszone bei der Jesuitenwiese in der Leopoldstadt als gesetzeswidrig auf.