Wien

VfGH kippt Hundeverbotszone auf Jesuitenwiese

Gassi gehen mit Folgen: Eine Hundehalterin hatte gegen eine Strafe geklagt. Der Verfassungsgerichtshof gab ihr wegen falsch montierten Tafeln Recht.

Louis Kraft
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Der Verfassungsgerichtshof gab einer Beschwerdeführerin Recht und hob die Hundeverbotszone bei der Jesuitenwiese in der Leopoldstadt als gesetzeswidrig auf.
Der Verfassungsgerichtshof gab einer Beschwerdeführerin Recht und hob die Hundeverbotszone bei der Jesuitenwiese in der Leopoldstadt als gesetzeswidrig auf.
Denise Auer

Dieses Gassigehen wurde ein Fall fürs Höchstgericht: Am 12. Oktober 2018 erließ das Magistrat Wien für den Bereich der Arenawiese und der Jesuitenwiese im Prater (Leopoldstadt). Doch längst nicht alle bekamen die neue Regelung mit. Am 19. Oktober um 13 Uhr wurde etwa eine Wienerin gestraft, die im westlichen Bereich der Jesuitenwiese mit ihrem Hund spazieren war.  

Teil des Verbotszone nicht in der Plan der Stadt erfasst

Sie reichte beim Verwaltungsgericht Wien Klage gegen die Verwaltungsstrafe ein, der Verfassungsgerichtshof hob die Verbotszone am 24. November 2020 als gesetzeswidrig auf. Und das gleich aus mehreren Gründen: Erstens ging der örtliche Geltungsbereich der Hundeverbotszone aus der erlassenen Verordnung selbst nicht klar heraus. So fehlte etwa der westliche Teil der Jesuitenwiese auf dem Plan der Hundeverbotszone ganz. Zudem waren die Grenzen auf dem Plan mit einer Freihandmarkierung mit einer Linienstärke von 1,5 Millimeter gekennzeichnet – in der Realität entspricht das einem Streifen von 7,5 Meter. Genug, um gestraft zu werden. "Eine Bestimmung des Verlaufs der Hundeverbotszone ist also nicht möglich", urteilt der VfGH.

Hinweisschilder standen hinter Beginn der Verbotszone mitten in der Wiese

Zudem unterwegs waren die Hinweistafeln, die an allen Ein- und Zugängen die Verbotszone klar und leicht erkennbar machen müssen, nicht richtig positioniert. In einem Fall stand das Schild einige Meter hinter Beginn der Verbotszone mitten in der Jesuitenwiese. Zwischen der verlängerten Friedensgasse und der Rustenschacherallee fand das Gericht bei einem Lokalaugenschein überhaupt keine Hinweistafel.

"Die Schilder sind damit so aufgestellt, dass etwa Personen (wie die Beschwerdeführerin im Anlassfall), die von der Ecke Rustenschacherallee/Rotundenallee die Jesuitenwiese (und damit die Hundeverbotszone) betreten und sich in weiterer Folge auf dem schmalen Fußweg entlang der Rustenschacherallee auf der Jesuitenwiese nach Südwesen bewegte, nie ein Hunderverbotsschild passieren müssen", so der VfGH in seinem Urteil.

Für die Hundehalterin gibt es dadurch gute Nachricht: Ihre Strafe ist durch das Urteil hinfällig, der Teil des Verordnungstextes "und Jesuitenwiese" entfällt. Auf den Bereich der Arenawiese hat der VfGH-Entscheid keine Auswirkungen. Die zuständige MA42 wird aufgrund des Erkenntnisses des VfGH die Hundezonen in den kommenden Wochen in Abstimmung mit dem Bezirk, der Polizei und der Tierschutzombudsstelle Wien neu verordnen, heißt es auf "Heute"-Anfrage.

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