Strafen-Abzocke
Experte überrascht mit Ansage zu neuen Parkplatz-Fallen
"Heute" enthüllte das Geschäftsmodell hinter den Klagsdrohungen vor Wiener Privat-Parkplätzen. Ein ÖAMTC-Jurist sagt nun, was Geschädigte tun können.
Neben der Sackgasse in der Franz-Eduard-Matras-Gasse, einem Schotterparkplatz auf der Breitenleer Straße 50 sowie einem Schotterparkplatz auf der Pragerstraße in Floridsdorf sorgt nun auch eine Garagen-Zufahrt im ersten Bezirk für Wut bei vielen Wienern. Der Grund: Für Aufenthalte vor der Zufahrt zu den Privat-Grundstücken werden Autofahrern Klagen angedroht. Auch beim ÖAMTC sind diese Fälle bekannt, wie Jurist Nikolaus Authried im "Heute"-Talk verrät.
Dashcam-Fotos nicht erlaubt, vor Gericht trotzdem gültig
Wie "Heute" aufdeckte, filmt ein blauer Smart Fortwo in der Prager Straße ahnungslose Pkw-Lenker mit einer Dashcam, welche im Kofferraum befestigt ist. Laut des Juristen des ÖAMTC wird "öffentlicher Raum hier überwacht, ohne dass sichergestellt ist, dass nur Störer bildlich erfasst werden". Daher bezweifelt Authried die Rechtmäßigkeit der Überwachung mit den bestehenden Datenschutzregelungen.
Sein Rat an Autofahrer, die mit Klageandrohungen per Brief konfrontiert wurden: "Der Datenschutzbehörde können solche Fälle jedenfalls gemeldet werden. Bitte aber bedenken, dass die datenschutzrechtliche Beurteilung vom Tatbestand der Besitzstörung zu trennen ist."
Der Grund: "Selbst wenn es sich eindeutig um einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen handelt, ist daraus für das Besitzstörungsverfahren nichts zu gewinnen, da in der Regel auch auf diese Weise gewonnenen Daten vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden."
In Österreich hängt laut des ÖAMTC-Experten die Zulässigkeit der Beweismittel vom Richter ab: "Nur weil ein Beweismittel illegal erlangt wurde, ist dieses im Verfahren nicht automatisch unzulässig."
Berechtigte Hoffnung dürfen sich Opfer der dubiosen Machenschaften wie der Pizza-Lieferant Zoran trotzdem machen, denn: "In diesem Fall wird kein privater Grund befahren, sondern vor diesem gehalten bzw. gewendet. Das ist nicht grundsätzlich verboten – das Halten mit einer Dauer von maximal 10 Minuten vor einer Einfahrt ist sogar erlaubt, wenn der Lenker im Fahrzeug verbleibt."
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