IS-Fan zurechnungsfähig

"Hasse Ungläubige" – Terror-Verdächtiger (17) packt aus

Der 17-Jährige soll versucht haben, am Wiener Hauptbahnhof für den IS Passanten niederzustechen. Nun wird er als zurechnungsfähig eingestuft.

Heute Redaktion
"Hasse Ungläubige" – Terror-Verdächtiger (17) packt aus
Die Polizei am Wiener Hauptbahnhof (Symbolbild)
"Heute"-Leserreporter

Der glühende IS-Anhänger hatte am 11. September 2023 einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof geplant. Nun liegt das Gutachten gegen den 17-Jährigen vor, der vorgehabt haben soll, einen Böller zu zünden und mit einem Kampfmesser Passanten niederzustechen. Der Teenie brach sein blutiges Vorhaben im letzten Moment – wie berichtet – ab und konnte nach Tipps eines ausländischen Geheimdienstes in Wien festgenommen werden. Zuvor hatte der Jugendliche in Kampfmontur auf Social Media posiert.

"Hasse Ungläubige und Schwule"

Wie die renommierte Kinder- und Jugendpsychologin Julia Wachter nun in ihrem Gutachten festhält, war der 17-Jährige damals zurechnungsfähig und ist somit schuldfähig. In den Gesprächen mit der Psychiaterin soll der 17-Jährige ausgepackt haben. Er behauptete, dass er zwar "Ungläubige, freche Polizisten und Homosexuelle" hasse, aber inzwischen kein Anhänger der Terror-Miliz IS mehr sei. Er wäre ein "normaler, gottesfürchtiger Moslem". Seine Mutter starb, als er 6 Jahre alt war, in der Schule soll er schlecht gewesen und gemobbt worden sein. Freunde habe er keine gehabt. Das Verhältnis zum Vater sei zerrüttet. 

Anwalt hofft auf Enthaftung

Es wird empfohlen, den Jugendlichen in einer betreuten Wohngemeinschaft mit intensiver Unterstützung unterzubringen und Bewährungshilfe, Psychotherapie und die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm zu verordnen. Der Anwalt des Verdächtigen meinte laut "Standard": "Das Gutachten ist ein guter Schritt in die richtige Richtung für den Beschuldigten, es kann relativ bald mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens gerechnet werden."

Jurist David Jodlbauer hofft sogar auf eine Enthaftung: "Ich gehe davon aus, dass das Gericht das Gutachten bei der Prüfung, ob der Beschuldigte bis zur Verhandlung in Haft bleiben muss, zu seinen Gunsten verwendet", wird er zitiert. Dem Verdächtigen droht nun die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und terroristischen Vereinigung. Dem Minderjährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft, die Unschuldsvermutung gilt.

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