Niederösterreich

NÖ Ärztekammer fordert Verbesserungen beim e-Impfpass

Derzeit sind Schulen, Alters- und Pflegeheime in NÖ vom e-Impfpass ausgeschlossen. Hier fordert die Ärztekammer eine Verbesserung.

Tanja Horaczek
Der e-Ipmfpass soll 
Der e-Ipmfpass soll 
Christoph Hardt / Action Press / picturedesk.com

Drei Jahre COVID-19-Pandemie haben zu einem großen Nachholbedarf beim Impfen geführt - mehr dazu hier und hier. Zwischenzeitlich wurde der elektronische Impfpass, kurz e-Impfpass, eingeführt, der prinzipiell eine Verbesserung darstellt und den Impfpass in Papierform ablösen wird.

e-Impfpass bringt Vorteile

„Im e-Impfpass werden – wie bisher auf Papier – alle Impfungen dokumentiert und sie werden nun auch im zentralen Impfregister gespeichert. Das bringt Vorteile für die Bevölkerung und für die Ärzteschaft, weil es jederzeit möglich ist, den Impfstatus über die elektronische Gesundheitsakte ELGA einzusehen“, ist Harald Schlögel, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, überzeugt.

"Oft fehlt das Lesegerät für die e-card"

Allerdings bestehen derzeit noch gravierende Probleme rund um das Eintragen in den e-Impfpass, die vom Gesundheitsministerium bzw. der umsetzenden Firma – der SVC – rasch gelöst werden müssen. „Ärzte, die auch außerhalb ihrer Ordinationen impfen, wie z.B. in Schulen, Alters- oder Pflegeheimen, oder Personen impfen wollen, die - wie z.B. Geflüchtete - über keine e-card verfügen, können diese Impfungen nicht in den e-Impfpass eintragen“, erläutert Max Wudy, Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Für das Eintragen muss nämlich die e-card in das dafür vorgesehene Lesegerät gesteckt werden und diese Lesegeräte stehen in den Ordinationen.

Es soll nicht an der Technik scheitern

„Besonders schwerwiegend sind die Impfdefizite derzeit bei Kindern und Jugendlichen. Wir fordern daher dringend, dass das Ministerium und die SVC dafür sorgen, dass Impfungen vorrangig in Schulen unkompliziert durchgeführt und in den e-Impfpass eingetragen werden können. In weiterer Folge muss das auch in Alters- und Pflegeheimen und für Personen ohne e-card möglich sein“, betonen Schlögel und Wudy unisono. Technisch kann dies kein Problem sein, denn in Bezirkshauptmannschaften ist ein Eintragen von Impfungen in den e-Impfpass jederzeit möglich.

"Wichtige Impfungen sollen auf jeden Fall auch in Schulen sowie Alten- und Pflegeheim durchgeführt werden"

Einige Impfungen müssen schon jetzt verpflichtend in den e-Impfpass eingetragen werden, wie z.B. Impfungen gegen HPV, Influenza und COVID-19. „Gerade das sind aber einerseits für Jugendliche, andererseits für alte Menschen besonders wichtige Impfungen, deren Durchführung auf jeden Fall auch in Schulen sowie Alten- und Pflegeheim möglich sein muss“, stellt Wudy klar.

Im Zuge der Beendigung der Corona-Maßnahmen aufgehoben

Bis Ende 2022 konnten Impfungen von der Ärzteschaft auch ohne e-card eingetragen werden. „Diese Regelung wurde von der Politik im Zuge der Beendigung der Corona-Maßnahmen aufgehoben, ohne eine bessere oder zumindest eine adäquate Lösung anzubieten. Diese Nachlässigkeit darf nicht auf Kosten der Bevölkerung gehen, für die Impfungen der beste Schutz vor schweren Erkrankungen sind“, resümiert Schlögel abschließend.

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