Gewessler-Gesetz zahnlos?

Raser-Paukenschlag! Noch immer kein Auto versteigert

17 Raser-Autos wurden bereits vorläufig beschlagnahmt, versteigert wurde aber noch keines. ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf erklärt im ORF, warum.

Roman Palman
Raser-Paukenschlag! Noch immer kein Auto versteigert
Rasern droht jetzt der Auto-Verlust. Beschlagnahmt und versteigert wurde seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 1. März aber noch kein Wagen.
IMAGO/Silas Stein

Am 1. März wurde das Gesetz der Straße, die Straßenverkehrsordnung StVO, entscheidend verändert. Neben Geldstrafen und Führerscheinabnahmen müssen Raser auch damit rechnen, ihr Auto für immer zu verlieren. Das Fahrzeug kann von der Polizei an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt werden, bei extremen Tempo-Überschreitungen von den Behörden dauerhaft einkassiert und danach versteigern werden.

"Das Auto wird an Ort und Stelle abgenommen. Man muss es wirklich ausräumen, die ganzen Gepäckstücke – und alle Passagiere natürlich – rausnehmen", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf am Montagmorgen bei Patrick Budgen scherzend das Prozedere. Der Wagen werde dann abgeschleppt und an eine Verwahrstelle verbracht, im Anschluss erfolgt die Übergabe an die Behörde; die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die prüft dann innerhalb von 14 Tagen, ob der Lenker auch der Eigentümer ist.

VIDEO: Verkehrsjurist Wolf im ORF

Geleaste oder geborgte Autos können nämlich nicht beschlagnahmt werden. Ist das an Ort und Stelle schon klar, etwa durch Mietwagenaufkleber, wird es erst gar nicht eingezogen. "Wenn das aber unklar ist, […] dann muss das die Behörde klären."

"In Verfassung ein sehr heikles Thema"

Seit der Neuregelung wurden, Stand 8. April, 17 Autos von Bleifüßen beschlagnahmt, ein geringer Wert, wie Wolf im ORF bestätigt. Das zuständige Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) habe ursprünglich mit fast dem Dreifachen pro Monat gerechnet. "Wahrscheinlich hilft es, dass viel über das Thema geredet wird gerade", schmunzelt er.

Versteigert wurde aber bislang noch keines der abgenommenen Fahrzeuge. Das hat einen gewichtigen Grund. Wolf: "Wir reden hier von einem starken Eingriff in das Eigentumsrecht. Das ist Enteignung. Das ist in unserer Verfassung ein sehr heikles Thema, die Behörden gehen hier vorsichtig vor. Das ist sehr, sehr wichtig, denn ansonsten läuft man Gefahr, dass das ganze verfassungswidrig wird und dass der ganze Fall aufgehoben wird. Davon hat am Ende des Tages keiner was."

Behörde erstellt "Zukunftsprognose"

Die Behörde hangelt sich dabei an einem Grenzwerte-Katalog entlang. Bei der Entscheidungsfindung spielt dann auch eine "Zukunftsprognose" eine tragende Rolle. Dabei geht es laut dem Juristen vor allem um die Umstände des Delikts – etwa ob es man zu schnell in eine Baustelle eingefahren ist, oder an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat.

Dazu fließt die persönliche Vorgeschichte des Rasers mit ein: "Das ist schon wichtig. Die Grenzwerte bemessen sich danach, wie die Vorstrafen des Lenkers ausschauen. Gibt es schon eine Vorstrafe, weil man an einem Autorennen teilgenommen hat, sind die Grenzwerte für die Autoabnahme niedriger", weiß der ÖAMTC-Vertreter.

"Das ist doch recht drastisch"

Ganz glücklich ist der Verkehrsclub mit der ultimativen Raser-Bestrafung durch Auto-Abnahme nicht. Schon in den letzten Jahren seien die Strafen "um 244 Prozent erhöht" und Führerscheinentzüge verpflichtend geworden. "Das ist doch recht drastisch", so Wolf abschließend. "Wir hätten gerne gehabt, dass man sich erst einmal anschaut, wie sich das auf das Verkehrsgeschehen auswirkt."

Die Frage nach dem Wozu hebelt er aber gleich selbst aus: "Aber wahrscheinlich hat man deswegen nicht gewartet, weil man gewusst hat, dass härtere Strafen nicht vor der Begehung von Delikten abhält."

ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf (li.) bei Patrick Budgen in "Guten Morgen, Österreich" im ORF am 8. April 2024.
ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf (li.) bei Patrick Budgen in "Guten Morgen, Österreich" im ORF am 8. April 2024.
Screenshot ORF
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    privat

    Auf den Punkt gebracht

    • Seit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung StVO wurden 17 Autos von Rasern vorläufig beschlagnahmt, aber noch nicht versteigert
    • Matthias Wolf von ÖAMTC erklärt, dass die Behörden vorsichtig vorgehen, da die Autoabnahme einen starken Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt und verfassungsmäßig heikel ist
    • Die Entscheidungsfindung der Behörde basiert auf einem Grenzwerte-Katalog und einer "Zukunftsprognose", die die Umstände des Delikts und die persönliche Vorgeschichte des Rasers berücksichtigt
    rcp
    Akt.