Diese Rechte hast du

Von AUA-Streik betroffen? Das musst du jetzt wissen

Rund 50.000 Passagiere sind von den 400 abgesagten Flügen betroffen. Die Organisation "FairPlane" klärt über die Rechte der Fluggäste auf. 

Newsdesk Heute
Von AUA-Streik betroffen? Das musst du jetzt wissen
Symbolbild von Fluggästen am Flughafen Wien-Schwechat.
Getty Images/iStockphoto

Bei den Austrian Airlines kommt es rund um Ostern zu massiven Streiks – 400 Flüge fallen aus, rund 50.000 Passagiere müssen nun ihre Pläne ändern. In einer Aussendung erklären die Flugrechtsexperten von "FairPlane", welche Möglichkeiten und Rechte Betroffene nun haben. 

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    Anspruch auf Ausgleichszahlung

    Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug kurzfristig annulliert worden ist. Nur wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise schlechtes Wetter oder eine Sicherheitssperre des Flughafens, muss die Fluglinie keine Zahlung an betroffene Passagiere leisten. Der Europäische Gerichtshof hat Streiks des eigenen Personals bei Fluglinien bereits nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Betroffenen Passagieren kann eine Ausgleichszahlung zustehen.
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    Recht auf Ersatzbeförderung

    Auch bei Flugausfällen wegen Streik des Bordpersonals bei Austrian Airlines haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn du von einer Flugannullierung betroffen bist, muss dir die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Diese Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung kann eine Erstattung des Flugtickets verlangt werden.
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    Selbst ein neues Ticket buchen?

    Wenn die von der Fluglinie angebotene Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist, unter kurzer Fristsetzung um ein anderes Angebot ersuchen und eigenes Organisieren einer Ersatzbeförderung ankündigen. Man ist bei Ersatzflügen nicht an die AUA oder die Lufthansa Group gebunden. Nach Verstreichen der Frist selbst Ersatzflug buchen und Austrian Airlines in Rechnung stellen.
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    Ticketkosten zurückerhalten

    Wenn du die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen willst oder kannst, hast du das Recht auf Rückerstattung der gesamten Ticketkosten. Der Ticketpreis muss binnen sieben Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen. Beides kann nicht verlangt werden.
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    Betreuungsleistung

    Ab einer zweistündigen Verspätung hast du Anspruch auf sogenannte Betreuungs- oder Unterstützungsleistungen von der Fluglinie (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
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    Auch eine Hotelübernachtung bis zum neuen Rückflug zahlt die Fluglinie

    Wer durch die kurzfristige Annullierung im Urlaubsort festsitzt, kann Ansprüche aus der Betreuungsleistung geltend machen. Wenn eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Speisen und Getränke bis zum neuen Abflug müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Meist erhält man Gutscheine von der Fluglinie.

Wenn man keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommt, dann sollte man alle Belege sorgfältig aufbewahren. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.

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    Denise Auer, Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Rund um Ostern gibt es bei den Austrian Airlines massive Streiks mit 400 abgesagten Flügen und etwa 50.000 betroffenen Passagieren, die nun ihre Pläne ändern müssen
    • Die Organisation "FairPlane" informiert über die Rechte der Fluggäste, darunter die Erstattung von Ausgaben für Speisen, Getränke und Hotelübernachtungen, falls diese nicht von der Fluglinie bereitgestellt werden
    red
    Akt.