12-Bogen Arkaden Juwel – Repräsentatives Landhaus

Region „Region Bük – Sarvar“
500 m2
Wohnfläche
12
Zimmer
14.127 m2
Grundfläche
€ 679.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

12-Bogen Arkaden Juwel – Repräsentatives Landhaus

Dieses historische Gebäude ist ca. 220 Jahre alt und wurde während der letzten 25 Jahre komplett, aufwändig, fachgerecht und stilsicher von den Eigentümern renoviert.

Eine echte Rarität ist die 12-Bogen Arkade, welche sich 37 Meter über die gesamte Länge des Hauses erstreckt und diesem eine einzigartige Optik verleiht.

Die Wohnräume sind absolut großzügig und verteilen sich im Erd- und Obergeschoss auf ca. 500 m², 12 Zimmer, 4 Badezimmer (Whirlpoolwanne, Dampfdusche), im Wohnsalon befindet sich ein 7 m langer von den Besitzern selbst entworfener Kachelofen mit erstklassigem Wirkungsgrad, dazu Gaszentralheizung im gesamten Objekt, plus zwei Klimaanlagen Das stimmungsvolle Interieur wird durch antike Holzbalkendecken in einigen Räumen ergänzt.

In einem separaten Gebäude mit ca.70 m² sind eine Garage und Werkstatt untergebracht, dazu ein Flugdach für 3 Autos und ein 30 m² großer Schuppen.

Das weitläufige Grundstück hat ca. 1,4 ha/14.000 m² und ist zu einer Hälfte Bauland und zur anderen Hälfte Gartenland mit direktem Übergang in die angrenzenden Wiesen und Felder. Auch eine Nutzung zur privaten Tierhaltung (z.B. Pferde) ist möglich.

Das Objekt befindet sich in bevorzugter Lage in einem kleinen, ruhigen Dorf in der Thermalbad Region Bük - Sarvar, nur ca.30 km von der österreichischen Grenze Lutzmannsburg entfernt.

Die grundbücherliche Widmung ist „Haus und Hof“, d.h. die Liegenschaft kann ohne weitere Formalitäten von EU-Bürgern mit sofortigem Grundbucheintrag gekauft werden.

Ich freue mich auf Ihren Anruf
Paul Kleindl 0699/1188 7600, 01/526 26 36

Keine Gewähr bei Abweichungen der Flächen & Preise etc.

Der guten Ordnung halber halten wir noch fest, dass im Falle eines Zustandekommens eines Kaufvertrages, an uns die gesetzliche Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, laut der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregel für Immobilienmakler (BGBI. 297/1996), zu bezahlen ist.

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lagebeschreibung

„Region Bük – Sarvar“

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Letzte Änderung: 07.07.2025, 18:08:22 Uhr; Referenz-Nummer: 1760/314

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