Beschreibung
Die perfekt aufgeteilte 2-Zimmer-Wohnung verfügt über eine Größe von ca. 60 m² und überzeugt durch eine große, innenhofseitig ausgerichtete Loggia mit einer Größe von ca. 10,50 m² – ein idealer Ort zum Entspannen und Genießen. Die Wohnung wurde im Rahmen einer umfassenden Sanierung eines Wohngebäudes vor 2 Jahren zur Gänze neu errichtet und befindet sich im 4. Liftstock.
Ein geräumiger Vorraum, großer Wohnbereich mit moderner Einbauküche und direktem Zugang zur Loggia. Über einen kleinen Flur gelangen Sie zum Badezimmer, WC und zum Schlafzimmer. Mit einer Fläche von ca. 15 m² bietet dieses nicht nur viel Platz, sondern auch die Möglichkeit, einen kleinen Arbeitsbereich einzurichten.
Die Wohnung befindet sich in erstklassiger Lage in einem ruhigen, aufstrebenden Wohnviertel nahe dem Linzer Zentrum und bietet eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz (Bahnhof, Straßenbahn und Bus sind fußläufig erreichbar). Alle Nahversorger befinden sich in unmittelbarer Nähe. Zudem stehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Umkreis zur Verfügung (Bewohnerparkkarte der Stadt Linz).
Highlights:
- Fahrradraum
- Allgemeingarten zur Mitbenutzung
- Kellerabteil
- Fußbodenheizung (Fernwärme)
- Hochwertige Ausstattung
- Sicherheitswohnungstüren
- Unbefristetes Mietverhältnis
Gerne informieren wir Sie über weitere Details oder stehen für eine unverbindliche Besichtigung zur Verfügung.
Petra Strobl - Mobil: 0664 24 733 58
HINWEIS:
Das Objekt wurde unter Zuhilfenahme von Fördermittelt saniert / errichtet:
Bei Anmietung sind aufgrund der Zuhilfenahme von Annuitätenzuschüssen des Landes OÖ folgende Einkommensgrenzen einzuhalten:
1 – Personen Haushalt € 50.000,00 netto pro Jahr
2 – Personen Haushalt € 85.000,00 netto pro Jahr (gilt auch bei Ehepaaren dann, wenn nur eine Person als Hauptmieter auftritt) + jedes Kind im Haushalt € 7.500,00 + jedes Kind, für das Unterhalt bezahlt wird € 7.500,00
Es gilt das Jahresnettoeinkommen des abgelaufenen Kalenderjahres (oder der Durchschnitt der letzten drei Jahre), welches mittels Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen ist.
Für diese Wohnung muss der Hauptwohnsitz – unter Aufgabe aller Nebenwohnsitze – angemeldet werden. Der Mieter muss österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) und volljährig sein.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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