Bungalow mit zwei Wohneinheiten

4910 Ried im Innkreis / Oberösterreich
188 m2
Wohnfläche
1.043 m2
Grundfläche
€ 380.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Dieser Bungalow mit zwei Wohneinheiten befindet sich in zentraler Lage in Ried im Innkreis und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – ideal für Familien, Mehrgenerationenwohnen oder zur teilweisen Vermietung.

Die erste Wohneinheit wurde ca. 1950 in Holzbauweise errichtet.

Im Jahr 1962 erfolgte ein Anbau in Massivbauweise, wodurch eine zweite Wohneinheit geschaffen wurde, diese sind durch den Keller verbunden.

Das Gebäude ist teilunterkellert und verfügt über eine Kellerfläche von ca. 92 m². (Feuchtigkeit vorhanden)

Zusätzlich steht eine Doppelgarage mit einer Gesamtfläche von ca. 36 m² zur Verfügung.

Besonders hervorzuheben ist der idyllische, südseitig ausgerichtete Garten mit Gartenhütte, der zum Entspannen und Verweilen einlädt.

Die Beheizung erfolgt mittels Ferngas. Die Wasserversorgung ist über die Ortswasserleitung gewährleistet.

In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, darunter:

  • Erneuerung der Wasserleitungen
  • Erneuerung der Heizungsleitungen und Heizkörper
  • Sanierung der Badezimmer
  • Austausch der Innentüren
  • Neue Haustür
  • Erneuerung der Fenster und der Terrassentür
  • Teilweise neue Innenböden
  • Erneuerung der Küche in der 1. Wohneinheit

Die Raumaufteilung gestaltet sich wie folgt: 

W1: Vorraum, zwei Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Ausgang zur Terrasse, Küche, Esszimmer, Badezimmer mit WC

W2: Vorraum/Garderobe, Wohnzimmer, Durchgangszimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Arbeitszimmer, Badezimmer, Abstellraum, WC

Diese Immobilie überzeugt durch ihre zentrale Lage, die großzügige Grundstücksgestaltung sowie das Potenzial für individuelle Wohnkonzepte.

 

 

Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (nach § 11 FAGG ) hin. Damit Ihre Rechte gewahrt werden, beantworten wir nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Handy, E-Mail). Wir werden gerne vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig, wenn Sie uns gesetzeskonform (FAGG) und ausdrücklich (am besten per E-Mail) auffordern. Wenn Kaufvertrag/ Mietvertrag nicht zustande kommen, ist unsere Tätigkeit für Sie völlig kostenfrei. Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Doppelmaklertätigkeit hinweisen.

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Letzte Änderung: 21.05.2026, 15:35:11 Uhr; Referenz-Nummer: 1651/5050
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