Ihre Chance für Airbnb-Arbitrage: Neu sanierte 30 m² Wohnung in Bahnhofsnähe

8020 Graz / Steiermark
30 m2
Wohnfläche
1.5
Zimmer
€ 625,14
Bruttomiete

Beschreibung

Sie suchen eine Wohnung, die sich für die Kurzzeitvermietung eignet? Hier ist sie: Für diese Wohnung ist die Kurzzeitvermietung im Haus genehmigt. Damit passt sie ideal zum Airbnb-Arbitrage-Modell und bietet Ihnen eine solide Grundlage für ein rentables Vermietungsgeschäft.

Lage
Die Wohnung liegt nur wenige Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Für Geschäftsreisende, Städtetouristen und Kurzzeitgäste ist das ein starkes Argument und sorgt für eine hohe Nachfrage und gute Auslastung.

Die Wohnung
Auf rund 30 m² wurde die Wohnung hochwertig kernsaniert und wird derzeit fertiggestellt. Der durchdachte Grundriss nutzt jeden Quadratmeter optimal:

  • Eingangsbereich – einladender Empfang für Ihre Gäste
  • Neues Badezimmer mit WC, Waschtisch, Dusche, Boiler und Waschmaschinenanschluss
  • Neue Küche mit Essbereich – ideal für Gäste, die sich selbst versorgen möchten
  • Separates Schlafzimmer – ein echtes Plus gegenüber klassischen Studio-Apartments und ein Vorteil bei Buchungen

Alles ist neu und modern. Damit starten Sie ohne Renovierungsaufwand direkt in die Vermietung.

Hinweis zu den Bildern
Die Wohnung befindet sich noch in der Renovierung. Die gezeigten Bilder sind KI-generierte Renderings des geplanten Endzustands. Das tatsächliche Ergebnis kann im Detail abweichen.

Konditionen

  • Gesamtmiete: 625,14 €
  • Verfügbar ab: Dezember
  • Wohnung wird unmöbliert vermietet

Ihr Vorteil auf einen Blick
✔ Kurzzeitvermietung genehmigt
✔ Perfekt für Airbnb-Arbitrage
✔ Bahnhofsnähe mit hoher Nachfrage
✔ Kernsaniert und neu ausgestattet
✔ Separates Schlafzimmer

Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Letzte Änderung: 27.10.2026, 16:36:41 Uhr; Referenz-Nummer: 2418/58
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