Top Imbiss in 1200 Wien, neuwertig, 60m², Miete €1.099 – sofort starten!

1200 Wien
60 m2
Nutzfläche
€ 1.099,00
Nettomiete

Beschreibung

Entdecken Sie diese außergewöhnliche Gelegenheit im Herzen von 1200 Wien – ein neuwertiger Imbiss mit einer Fläche von 60 m², der keine Wünsche offenlässt! Diese Immobilie eignet sich perfekt für alle, die im Gastgewerbe durchstarten oder ihr bestehendes Geschäft erweitern möchten.

Die großzügige Fläche bietet ausreichend Platz für eine moderne und ansprechende Einrichtung, die Ihre Gäste begeistern wird. Dank des neuwertigen Zustands können Sie sofort starten, ohne aufwändige Renovierungsarbeiten – hier ist alles bereit für Ihren Erfolg.

In der direkten Umgebung finden Sie zahlreiche Einrichtungen, die zusätzlichen Kundenverkehr generieren: Arztpraxen, Apotheken, Kliniken, Schulen, Kindergärten, Universitäten sowie höhere Schulen sind fußläufig erreichbar. .

Die monatliche Miete von 1.099,00 €, unbefristeter Mietvertag, bietet ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis für eine solche Top-Lage und Ausstattung. Nutzen Sie diese Chance, um Ihren gastronomischen Traum in einem der dynamischsten Bezirke Wiens zu verwirklichen. Für die komplett neue Ausstattung wird eine Ablöse verlangt.

Lüftung geht über Dach, keine Lieferantenverträge, Prüfbefunde aktuell vorhanden, Öffnungszeiten: 10-2h, Kaution 3 BMM. 

Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom dzt. Hauptmieter zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email)
beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns
ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.

Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!
 

 

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Letzte Änderung: 21.06.2026, 09:25:08 Uhr; Referenz-Nummer: 3479/2525
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