Beschreibung
Investmentgelegenheit - Baurecht möglich - Joint Venture
Wohnbauprojekt – Mariazeller Straße 74, St. Pölten
Kurzüberblick
15 Wohnungen (2–4 Zimmer)
Anpassbarer Wohnungsmix
Sehr gute Belichtung (Nord-Süd-Ausrichtung)
Überdurchschnittliche Anzahl an Garagenplätzen
Projekt in klarer, umsetzbarer Struktur
Warum dieses Projekt jetzt relevant ist
Seltene Kombination aus Flexibilität und Größe
Breite Zielgruppe: von Einsteigerwohnungen bis Familienbedarf
Solide Nachfrage in wachsendem Umfeld
Zeitfaktor
Projekt ist sofort weiterentwickelbar
Anpassung des Wohnungsmixes noch möglich
Vorteil für Investoren, die früh einsteigen
Stärken
Klare Struktur – kein komplexes Projekt
Hohe Anpassbarkeit (Wohnungsgrößen, Zielgruppen)
Gute Stellplatzsituation als klarer Wettbewerbsvorteil
Breite Verwertungsmöglichkeiten
Verwertungsoptionen
Abverkauf an Eigennutzer
Verkauf einzelner Einheiten an Anleger
Gesamthaltung im Bestand
Zusammenarbeit mit Bauträger
Mehrere Wege möglich – Entscheidung je nach Marktlage
Warum jetzt handeln
Grundstücke mit dieser Struktur werden zunehmend knapper
Baukosten bleiben ein Unsicherheitsfaktor – früher Einstieg sichert Vorteil
Projekte mit Anpassungsspielraum werden im Markt rasch aufgenommen
Einschätzung
Stabiles Projekt mit Entwicklungsspielraum
Kein Hochrisiko
Erfolg hängt maßgeblich von der richtigen Ausrichtung des Wohnungsmixes ab
Fazit
Ein Projekt mit klarer Struktur, breiter Zielgruppe und gutem Anpassungsspielraum.
Rechtliche Hinweise:
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften weisen wir als konzessioniertes Maklerunternehmen auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Abgeber hin und deklarieren unsere Tätigkeit als Doppelmakler. Bitte beachten Sie alle dem Mail mit dem Exposé beigefügten Unterlagen betreffend unsere Aufklärungspflichten. Alle Angaben beruhen auf uns übergebenen Unterlagen, welche sorgfältig geprüft wurden aber deren Richtigkeit und Originalität nicht garantiert werden kann. Die Zahlung der vorgenannten Provision wird auch für die Fälle vereinbart, dass der Anbotsteller - außer für den Fall der berechtigten Ausübung des Rücktrittsrechtes nach § 3, 3a oder 30 a KSchG - von diesem Anbot bzw. vom abgeschlossenen Rechtsgeschäft ohne wichtigen Grund zurücktritt oder die Ausführung des Rechtsgeschäftes wider Treu und Glauben vereitelt (§ 15 Abs 1 Z 1 MaklerG).
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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