Beschreibung
Objekt und Lage:
Zur Vermietung gelangen Bürofläche in einem Bürogebäude direkt auf der Heiligenstädter Straße, welche sehr gut mit der Straßenbahn zu erreichen ist.
Der Standort bietet ein vielfältiges Angebot an Gastronomiebetrieben und Serviceeinrichtungen.
Die Bürofläche befindet sich im 3.OG bzw. Dachgeschoss und überzeugt mit einer Terrasse welche von allen Büroräumen die zur Heiligenstädter Straße gerichtet sind zugänglich ist. Im Eingangsbereich befindet sich ein mit Glas abgetrennter Meetingraum, rundherum des Meetingraumes befinden sich 9 Büros, eine Küche und die Sanitärbereiche. Ein gekühlter Serverraum ist ebenfalls vorhanden.
Eine weitere Bürofläche befindet sich im 2.OG und überzeugt ebenso mit einer Terrasse die zur Heiligenstädter Straße blickt. Diese Fläche kann auch als Ordination oder Praxis genutzt werden. Vom großzügigen Foyer gelangt man in die einzelnen perfekt aufgeteilten Büroräume.
Die Betriebskosten (inkl. Lift) sind als zirka Angaben zu verstehen.
Mietvertrag: befristet, mind. 5 Jahre Laufzeit
Die Flächenaufstellung beinhaltet die reine Bürofläche exkl. anteiliger Allgemeinfläche.
Ausstattung:
- Lift
- Parkettboden
- Fernwärme
- Teeküche
- gekühlter Serverraum
- EDV Fensterbankkanäle, Parapet
- Kühlung
- Brandmeldeanlage
- getrennte Sanitäreinheiten
- Außenjalousien, manuell
- Spiegelrasterleuchten
- Terrasse
- Hauseigene Tiefgarage
Energieausweis liegt vor:
Heizwärmebedarf: 29,12kWh/m².a
Stellplätze:
Hauseigene Tiefgarage
dzt. 3 Stellplätze verfügbar € 143,90/Stellplatz/Monat/netto inkl. BK
Verkehrsanbindung:
Die U-Bahn (U4) Station Heiligenstadt erreicht man mit dem D Wagen in 6 Minuten. Bus 10A, 39A - Gunoldstraße & 11A. Straßenbahn D - Station Rampengasse. Straßenanbindung Donaukanalstraße, Heiligenstädter Lände.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Informationen und Besichtigung:
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Sonja Macho unter +43 (1) 35 600 10 oder [email protected] gerne zur Verfügung!
DECUS Immobilien GmbH
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1 und per E-Mail unter [email protected] persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | [email protected]
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!