Beschreibung
Objekt und Lage:
Das Bürohaus K8 bietet bestens ausgestattete die kurzfristig bezogen werden können.
Das im Jahr 1920 errichtete Bürogebäude befindet sich im 3. Wiener Gemeindebezirk, in unmittelbarer Nähe des Schloss Belvedere, dem Botanischen- und dem Schweizer Garten.
Ebenso nahegelegen ist das stark aufstrebende Areal des Wiener Hauptbahnhofs, welches sich kontinuierlich weiterentwickelt und bereits heute eine vollumfängliche Infrastruktur mit zahlreichen Geschäften, Restaurants und Cafés bietet.
Zudem stehen im Haus ausreichend Stellplätze zur Verfügung.
Im Erdgeschoss befindet sich ein repräsentativer Eingangsbereich, zum gärtnerisch ausgestalteten - allgemein zugänglichen - Innenhof ist eine große Veranstaltungsfläche vorhanden die flexibel bei Bedarf angemietet werden kann.
Ausstattung:
- Das Regelgeschoss weist ca. 680 m² Nutzfläche aus
- Das Objekt ist technisch hochwertig ausgestattet
- Die Innenraumgestaltung kann mieterspezifisch adaptiert werden
Energieausweis wird nachgereicht
Stellplätze:
Aufgrund der modernen und großzügigen Tiefgarage des Bürohauses ist ebenso eine Anreise mit dem PKW problemlos und bequem möglich.
€ 120,00/Stellplatz/Monat inkl. BK
Verkehrsanbindung:
Der Botanische Garten wie auch der Verkehrsknotenpunkt S-Bahn Rennweg befinden sich in nächster Nähe und sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Mit der Straßenbahnlinie 71 ist man in kürzester Zeit an der Wiener Ringstraße. Über den nahegelegenen Wiener Gürtel bzw. die Stadtautobahn A23 liegen zwei Hauptverkehrslinien Wiens im direkten Nahebereich und machen eine Anfahrt als auch Abfahrt aus ganz Wien in kurzer Zeit möglich.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Informationen und Besichtigung:
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Sonja Macho unter +43 (1) 35 600 10 oder macho@decus.at gerne zur Verfügung!
DECUS Immobilien GmbH
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1 und per E-Mail unter macho@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!