Wirtschaft

Airlines bei Gepäckverlust künftig strenger bestraft

Flugunternehmen müssen Entschädigung für verlorenes Gepäck künftig nicht nur pro Koffer, sondern auch pro Person zahlen.

14.09.2021, 03:22
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Bild: Fotolia.com

Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die Person müsse aber zeigen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus. Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war.  Bei Flugausfall: Klage auf Schadenersatz nach nationalem Recht Wie lange Reisende ihre Fluggesellschaft auf Schadenersatz bei Flugausfall verklagen können, hängt von der nationalen Gesetzgebung ab. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Welches Recht gilt, hängt vom Ort der Klage ab - dies kann entweder das Abflugs- oder der Ankunftsland sein. Dies hatten die Richter bereits 2009 entschieden. In Österreich sind Klagen wegen des Ausfalls der Verbindung in den drei folgenden Jahren möglich. Im aktuellen Fall hatte ein Mann mehr als drei Jahre, nachdem sein Flug ausgefallen war, Klage gegen die Fluggesellschaft KLM erhoben.