Niederösterreich
Ausmalen für ausziehende Mieter ist keine Pflicht
Tobias B. fragt: „Ich bin aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Nun bekomme ich meine Kaution nicht retour, weil ich nicht weiß ausgemalt habe"
In vielen Mietverträgen, die Mietern zur Unterschrift vorgelegt werden, steht, dass die Wohnung beim Auszug frisch ausgemalt werden muss. Gerichte haben allerdings entschieden, dass diese Klausel ungültig ist.
Ausmalen nur wenn "arge" Farbe
Den Anstrich erneuern müssen Sie nur dann, wenn Sie die Wohnung in starken Farben, wie z. B. in kräftigem Rot oder Blau, ausgemalt haben. Haben Sie die Wände weiß gelassen, sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung beim Auszug neu auszumalen. Für übliche Gebrauchsspuren, die durch die Nutzung einer Wohnung entstehen, bezahlen Sie Miete.
„Bei weiteren Fragen zum Thema Kaution beraten Sie unsere Wohnrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Wohnrechtshotline: 057171-23 333