Österreich

Betrunkener muss Fahrt zu "Entzug" selbst zahlen

14.09.2021, 15:04
Teilen

Ein leicht betrunkener Mann hatte einen Rettungswagen angefordert, weil er sich "zum Entzug" in ein Spital bringen lassen wollte. Seine Frau hatte ihn zuvor verlassen. Weil der Mann laut Sanitätern ohne Hilfe gehen konnte und orientiert war, hatte der Fall nun ein gerichtliches Nachspiel. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen muss.

Ein leicht betrunkener Mann hatte einen Rettungswagen angefordert, weil er sich "zum Entzug" in ein Spital bringen lassen wollte. Seine Frau hatte ihn zuvor verlassen. Weil der Mann laut Sanitätern ohne Hilfe gehen konnte und orientiert war, hatte der Fall nun ein gerichtliches Nachspiel. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen muss. Der Mann öffnete den Sanitätern leicht betrunken die Wohnungstür, und es gab keine Anzeichen, dass der Mann ärztliche Hilfe benötigte. Die Rettungsleute brachten ihn trotzdem ins Spital, "weil sie eine Haftung vermeiden wollten, sollte eine solche Notwendigkeit doch bestehen", berichtete das Höchstgericht. Mit einer Klage gegen die Gebietskrankenkasse, die Kosten für den Einsatz zu übernehmen, blieb der Mann aber erfolglos. Das Gericht stellte klar: Wer die Rettung verständigt, muss zwar keine medizinischen Kenntnisse besitzen, aber zumindest Symptome aufweisen, die den Rettungstransport nach Eigeneinschätzung notwendig machen würden. Im vorliegenden Fall "ergab sich nicht, dass der Kläger das Vorliegen einer Krankheit aufgrund wahrgenommener Symptome ernsthaft für möglich gehalten hat". Der Mann muss also die Kosten selbst tragen.