Politik

Bundesrat schmettert erstmals Corona-Gesetz ab

Es ist eine Premiere: Der Bundesrat hat vier der 13 vom Nationalrat vergangene Woche beschlossenen COVID-19-Gesetze beeinsprucht.

13.09.2021, 13:45
Teilen

SPÖ und FPÖ nutzten ihre Mehrheit in der Länderkammer dazu, um die Novellen und zum Freiwilligengesetz zurück an den Nationalrat zu schicken. Erwartet wurden noch in der Nacht Ablehnungen der Novellen zum Epidemiegesetz sowie dem Finanz- und Steuerpaket und den rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs. Es ist das erste Mal seit Beginn der Coronavirus-Krise, dass sich der Bundesrat bei vom Nationalrat beschlossenen Gesetzen quer stellt. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, lehnten SPÖ und FPÖ den Antrag der Regierungsfraktionen, den Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement um 600.000 € aufzustocken, ab. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass nicht klar sei, welche Organisationen Gelder erhalten sollen. Extrabudget ohne Kontrolle Es handle sich somit um ein Extrabudget, das ganz ohne parlamentarische Kontrolle vergeben werde, lautete ein weiteres Argument. Ziel der Novelle zum Epidemiegesetz ist es, Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen wieder zu ermöglichen. Die Nutzung einer Tracking-App darf dabei jedoch kein Schlüssel für den Zugang zu einem Event sein, wie durch einen Abänderungsantrag im Nationalratsplenum ausdrücklich klargestellt wurde. Ebenso ist der pauschale Ausschluss von Risikogruppen wie älteren Personen oder eine Diskriminierung bestimmter Personen, etwa wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religionszugehörigkeit, ausdrücklich untersagt.

Die Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen, die SPÖ und FPÖ im Nationalrat ebenfalls gemeinsam ablehnten, könnte die Länderkammer hingegen ohne Veto passieren. Die abgelehnten Gesetze kommen nun zurück in den Nationalrat. Dieser wird am Freitag, dem 8. Mai, zu einer Mitteilungs- bzw. Zuweisungssitzung ohne Debatte sowie am Mittwoch, dem 13. Mai, zu einer Plenarsitzung zusammenkommen. Am Montag, dem 11. Mai, um 17.15 Uhr, wird im Verfassungsausschuss darüber beraten, ob im Plenum mögliche Beharrungsbeschlüsse gefasst werden können.