Oberösterreich

Corona-Häftlinge sollen jetzt nach Suben verlegt werden

Große Verunsicherung bei zahlreichen Häftlingen in Garsten: Es gibt rund 30 Infizierte, acht Insassen sollen nach Suben verlegt werden.

01.12.2020, 18:48
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JUSTIZANSTALT SUBEN
(Bild: kein Anbieter/picturedesk.com/APA)

Laut "Heute"-Infos sind derzeit in der Justizanstalt Garsten (OÖ) 34 Insassen mit Corona infiziert. Acht Häftlinge sollen jetzt in die Justizanstalt Suben verlegt werden. "Keiner weiß warum, die Verunsicherung ist recht groß. Es heißt nur auf Wunsch der Generaldirektion", klagt der Angehörige eines Häftlings.

Keine Überstellungen von Covid-Insassen

Überstellungsfahrten von Covid-19-Häftlingen sind derzeit eigentlich nicht üblich. Ein Beamter aus dem zentralen Überstellungsdienst sagt grundsätzlich dazu: "Bei uns fährt kein Insasse mit, wenn er an Corona erkrankt ist und wir von der Erkrankung wissen. Die Infizierten bleiben in der Anstalt in Quarantäne."

Wie prekär die Lage in manchen österreichischen Gefängnissen ist, zeigt die Zahl der Quarantänestationen: "Hier in der Josefstadt haben wir bereits mindestens fünf Quarantänestationen", so ein Justizwachebeamter aus Wien-Josefstadt.

Das ist der Hintergund

Auf Nachfrage erklärte Pressesprecherin Christine Ratz: "Am 9. Mai 2020 wurde angeordnet, dass Überstellungen im Rahmen des Linientransports ("Eine Linienbeförderung ist eine Sammelbeförderung, die auf einer feststehenden und regelmäßig zu bestimmten Zeiten befahrenen  Strecke zwischen den in die Linie einbezogenen Justizanstalten stattfindet") durch den Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD), ab sofort wieder durchzuführen sind, wobei ausschließlich im Hinblick auf Covid‐19 gänzlich unauffällige Insassen transferiert werden dürfen, welche aus den Zugangs‐/Isolationsabteilungen symptomlos verlegt worden sind. Festzuhalten ist daher zunächst, dass es sich bei der Überstellung der Insassen von der JA Garsten in die Isolationsabteilung der JA Suben (nicht JA Asten), um keine Überstellung durch den Zentralen Überstellungsdienst (ZÜD) im Rahmen des Linientransports handelt, sondern um eine Bedarfsbeförderung von Gefangenen in ärztlicher Behandlung, welche zu jeder Zeit der Covid-19-Pandemie unter Einhaltung strengster Schutz-  und Hygienemaßnahmen - zulässig war."

Die Sprecherin des BMJ weiter: "Die Isolationsabteilung der JA Suben wurde im Frühjahr 2020 auf Anordnung der Generaldirektion eingerichtet, um im Falle von Infektionen von Insassen rasch reagieren und diese bestmöglich isolieren und von anderen Insassen bis zu ihrer Genesung abschirmen zu können sowie insbesondere die interne medizinische Versorgung der Insassen sicherzustellen. Die Maßnahme der Überstellung der infizierten Insassen in die Isolationsabteilung der JA Suben - unter Einhaltung strengster Schutz- und Hygienemaßnahmen (Justizwache mit entsprechender Schutzausrüstung (Schutzanzug, Handschuhe, Vollschutzmaske, etc.), nicht unmittelbar im Bereich der Insassen im Bus (Bedeckung mit eigenem Fahrzeug), Desinfektion des KFZ im Anschluss an den Transport) -  wird nunmehr als Entlastungsmaßnahmen getroffen sowie um die Verbreitung der Infektion unter Insassen und Bediensteten bestmöglich zu verhindern."

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