Österreich

Geheimer E-Scooter-Test: Viele Mängel aufgedeckt

13.09.2021, 16:28
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Die Verkehrsexperten des ÖAMTC testeten die Linzer E-Scooter. Das Ergebnis: viele Mängel!
Bild: ÖAMTC

Der ÖAMTC machte in der oö. Landeshauptstadt den ersten E-Scooter Test. Das Ergebnis der Experten ist "ernüchternd". Wir sagen ihnen, wo die E-Scooter im Test durchfielen.

Seit März dieses Jahres sind die E-Scooter kaum mehr aus Linz wegzudenken. Sechs Anbieter hatten ursprünglich die oö. Landeshauptstadt als ihr Markt-Pflaster auserkoren. Übrig geblieben sind mittlerweile nur mehr vier Verleihfirmen: Lime, Tier, Arolla und Circ (ehemals Flash). Um die E-Scooter auf ihre Verkehrssicherheit hin zu testen hat der ÖAMTC von jedem Anbieter eine "handvoll Roller" unter die Lupe genommen. "Getestet wurden vor allem gerade verfügbare Leihgeräte in der Nähe des Parkbades und am Hauptplatz", so Stefan Neubauer von der Kommunikationsabteilung des ÖAMTC. Das Ergebnis? "Ernüchternd", so das Fazit der Verkehrsexperten.

Hier die Liste der gröbsten Mängel: ● an den Rollern fehlte teilweise die Klingel ● bei einem der Scooter war der Lenker verzogen ● an manchen Testobjekten waren keine Reflektoren angebracht ● bei einigen E-Scootern war die Bremse nicht richtig eingestellt, was zu einer verminderten Bremsleistung führte Der ÖAMTC rät vor der Fahrt den E-Scooter immer auf seine Fahrtauglichkeit hin zu überprüfen und den Zustand des Rollers genau zu checken. Also: "Sind Teile locker, hat die Bremse keinen Druckpunkt, macht der E-Scooter einen stabilen Eindruck", so ÖAMTC-Landesdirektor Harald Großauer. Auf Bremsprobe nicht vergessen Bevor der Leihscooter in Betrieb genommen wird, ist es vor allem wichtig, eine Bremsprobe zu machen. "Das funktioniert ähnlich wie beim Handbremsen-Test von einem Rad. Kann die Bremse bis zum Griff angezogen werden, kann man davon ausgehen, dass sie nicht ordentlich greift. Von einer Fahrt ist dann abzusehen", so Neubauer gegenüber "Heute". Kritik gibt es vom ÖAMTC an diesem Punkt bei der Lichtanlage. Ob das Licht funktioniert kann nämlich im Gegensatz zur Bremse erst mit der Aktivierung des Scooters festgestellt werden. "Wird trotzdem erst während der Fahrt ein Gebrechen oder ein Mangel entdeckt, unbedingt den E-Scooter sofort abstellen und wechseln. Auch wenn dadurch erneut Gebühren fällig werden. Das ist immer noch besser, als so vielleicht in eine brenzlige Situation zu kommen", sagt Großauer. Fahrer für Verkehrstauglichkeit verantwortlich Außerdem: "Auch wenn der E-Scooter nur geliehen ist, für die Verkehrstauglichkeit und -sicherheit ist der Lenker verantwortlich. Das trifft sowohl auf die Ausstattung der Geräte zu als auch auf die Verhaltensregeln", so Großauer weiter. Seit 1. Juni 2019 gelten für E-Scooter eigene Verkehrsregeln. Welche das sind, können Sie hier nachlesen. (cru)