Wirtschaft

Experten warnen vor fieser Abzock-Masche in Supermärkten

Abgerechnet wird erst zum Schluss! Die Verbraucherzentrale Berlin warnt aktuell vor einer gemeinen Masche in Supermärkten.

28.09.2022, 17:49
Im Winter muss man sich fürs Einkaufen "warm anziehen".
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Wie in so vielen anderen Bereichen, steigen auch die Preise für Lebensmittel enorm. Umso ärgerlicher, wenn Kunden an der Kasse dann noch mehr zahlen sollen, als an den Produktregalen steht.

Genau davor warnt jetzt die Verbraucherzentrale Berlin. Auf der Website heißt es dazu: "Als wären die steigenden Lebensmittelpreise nicht schon genug, scheint es in Berliner Supermärkten aktuell noch ein weiteres Problem zu geben."

Höhere Preise am Kassenbon

Und weiter: "Viele Verbraucher aus Berlin bemerken auf dem Kassenbon höhere Preise für einige Lebensmittel, als am Regal ausgezeichnet war."

Die Beschwerden würden sich häufen. Dennoch weist die Verbraucherzentrale darauf hin: "Der Preis, der an der Kasse, angezeigt wird, gilt. Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Internet: Sie laden Kunden lediglich zum Kauf ein."

"Auch wenn am Regal noch ein anderer Preis stand, darf der Supermarkt an der Kasse mehr beziehungsweise weniger verlangen", heißt es weiter.

Vorsätzliche Falschauszeichnung?

Weil der Kauf erst an der Kasse stattfindet, geschieht dort auch juristisch gesehen erst die Vereinbarung über den Preis. Eine vorsätzliche Falschauszeichnung von Produkten sei wiederum illegal und gelte als Ordnungswidrigkeit.

Händler sind demnach generell verpflichtet, Preise korrekt darzustellen. Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, rät Kunden daher: "Im besten Fall kontrollieren Sie beim Scannen der Artikel direkt den Preis."

"Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden. Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen", so Schulz.

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