Oberösterreich

Fitnessstudio buchte falsch ab? So holst Du Dir Geld!

Eine Linzerin wehrte sich gegen eine Fitnessstudiokette. Die buchte im Lockdown weiter die Beiträge ab, obwohl geschlossen war. Die AK OÖ half ihr.

04.07.2021, 15:28
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Eine Kundin sollte weiter Beiträge zahlen, obwohl das Fitnessstudio wegen Corona gar nicht offen hatte. Die AK half (Symbolbild).
Valery Sharifulin / Tass / picturedesk.com

Mit Hilfe der oö. Arbeiterkammer ließ die Fitnessstudio-Kundin aus Linz ihre Muskeln spielen – und brachte die "CleverFit"-Kette ins Schwitzen. Und der Fall zeigt auch, wie Du Dir Geld zurückholen kannst, wenn auch Dein Fitnessstudio zu Unrecht Monatsbeiträge abgebucht hat.

Die ganze Geschichte: Die Linzerin hatte im September 2019 einen Vertrag mit "CleverFit" in Steyr abgeschlossen. Während der Lockdown-Monate buchte das Studio weiterhin die monatlichen Beiträge in Höhe von 29,90 Euro ab, obwohl es geschlossen hatte. Das berichtet die oö. Arbeiterkammer.

Im Oktober 2020 kündigte die Linzerin den Vertrag, er endete am 31. Jänner 2021. Als "CleverFit" nach Vertragsende die Beiträge nicht zurückzahlte, schlug die Linzerin zurück.

Sie suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. Und die Konsumentenschützer schrieben die Fitnessstudio-Kette mehrfach an. Denn: Die Rechtslage sei eigentlich klar. "Wenn das Fitnessstudio wegen höherer Gewalt seine Leistung nicht erbringen kann, müssen die Kunden auch nicht dafür zahlen. Viele Fitnessbetriebe in Oberösterreich hielten sich an die gesetzliche Vorgabe, buchten keine Beiträge ab. ,CleverFit' hingegen hob trotzdem regelmäßig den Monatsbeitrag ein", so die AK.

Doch auch auf die Schreiben der Konsumentenschützer reagierte die Kette nicht. Schließlich klagte die Linzerin mit Hilfe der AK auf Rückzahlung von 163 Euro. Und es kam Bewegung rein. "Nach Zustellung der Klage zahlte das Unternehmen nicht nur die 163, sondern übernahm auch die Kosten für die Klage in Höhe von 221,88 Euro", berichtet die AK.

Arbeiterkammer bietet Musterbrief an

Übrigens: In einigen Fällen zahlte "CleverFit" die Beiträge für die Lockdown-Monate zwar zurück. "Allerdings gehen die Betreiber davon aus, dass mit der Rückzahlung automatisch die Mindestvertragslaufzeit um die rückerstatteten Monate verlängert wird. Auch für diese Vorgangsweise gibt es keine gesetzliche und in der Regel auch keine rechtswirksam vereinbarte vertragliche Grundlage. Ohne Zustimmung des Kunden kann das Unternehmen nicht einfach den Vertrag verlängern oder stilllegen", erklärt die Arbeiterkammer.

 Und so kannst Du Geld zurückholen: Mit Hilfe des Musterbriefs der AK kannst du die zu Unrecht gebuchten Beiträge zurückfordern. Weitere Infos gibt's auch auf ooe.konsumentenschutz.at.

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