Politik

Geistig Abnorme sollen nur mit Fußfessel freikommen

Justizminister Josef Moser will den Maßnahmenvollzug für psychisch kranke und gefährliche Straftäter reformieren.

13.09.2021, 20:16
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Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat den Vorschlag seines Vorgängers Wolfgang Brandstetter zur Reform des Maßnahmenvollzugs weiterentwickelt. Er will psychisch kranke Straftäter in Zukunft nur noch mit einer Fußfessel freilassen. Wer in Österreich als "nicht schuldfähig" eingestuft wird, erwischt es oft noch schlimmer als ein normal Verurteilter. Er kommt in den Maßnahmenvollzug, der zeitlich unbegrenzt verhängt wird. Es sind zurechnungsfähige und unzurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher, bei denen einmal im Jahr darüber entschieden wird, ob sich ihr Zustand deutlich gebessert hat und sie entlassen werden. Resozialisierung billiger Laut Justizminister Moser ist eine Resozialisierung solcher Straftäter besser, als sie ihr Leben lang einzusperren. Auch sei ein Maßnahmenvollzugstäter, der resozialisiert werde kann, billiger als einer, der sein Leben im Gefängnis verbringt, so Moser auf "Ö1".

Maßnahmenvollzug in Österreich Die Tatsache, dass der Maßnahmenvollzug bei uns auf unbegrenzte Zeit verhängt wird, hat 2015 zu einer Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt. Der Wiener Anwalt Helmut Graupner ist ein Kritiker der Praxis, weil Menschen oft für Bagatelldelikte eingesperrt werden: "Es gibt Fälle, bei denen jemand mit 16 eine gefährliche Drohung begangen hat, in die Maßnahme gekommen ist und erst mit 35 wieder rauskommt. Dafür ist sie nicht gedacht", sagte er 2015 zu "VICE". Der Maßnahmenvollzug sei für die gravierendsten Fälle notwendig, solle aber auch auf die beschränkt werden.

Um "die Sicherheit der Bevölkerung optimal gewährleisten" zu können und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Straftäter einzugehen, hat Moser einige Maßnahmen geplant.

So sollen straffällig Gewordene bald nur noch mit einer Fußfessel entlassen werden, womit laut Moser Rückfälle verhindert werden können. Bei der Beurteilung, ob jemand frei kommt, soll ein "Risikomanagement-Tool" zum Einsatz kommen, das das Gefährlichkeitspotenzial des Täters prüft.

Mehr Geld für Gutachter Die Rückfallquote, so sagt der Minister, sei bei psychisch kranken Rechtsbrechern geringer als bei "normalen". Nach der Entlassung leben sie oft in betreuten Wohneinheiten und haben Therapieauflagen. Ob und auf welche Weise ein Straftäter eingewiesen wird, soll in Zukunft auch anders entschieden werden. Nicht mehr Einzelrichter, sondern ein Kollegialgericht sollen die Entscheidung treffen, ein Psychologe und ein Psychiater sollen feststellen, wie das geschehen soll. Auch soll es mehr Geld für psychiatrische Gutachten geben, um einen Gutachtermangel vorzubeugen. Räumlich getrennt Zusätzlich plant Moser, psychisch Kranke deutlicher räumlich von den "gesunden" Strafgefangenen zu trennen. Der Minister will neue medizinisch-forenssicher Zentren errichten, ab 2019. "Je nach budgetären Möglichkeiten soll das Abstandsgebot weiter ausgebaut werden", sagt er. Überhaupt steht und fällt die ganze Reform offenbar mit der Finanzierung. Ob es dafür genug Geld geben wird, ist noch offen. Moser will das Gespräch mit dem Finanzminister suchen. (erd)