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Hilfe für chronisch kranke Kinder: Haften die Lehrer?

14.09.2021, 01:28
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Bild: Fotolia

Die Lehrergewerkschaft macht auf ein rechtliches Problemfeld aufmerksam: Chronisch kranke Kinder benötigen im Akutfall Hilfe vo Lehrpersonal. Doch wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht?

190.000 Kinder in Österreich sind chronisch krank. Asthma, Allergien, Diabetes, Epilepsie oder Rheuma machen es in akuten Fällen notwendig, schnell zu reagieren. Wenn beispielsweise ein Kind mit Bienenallergie am Wandertag gestochen wird, müssen Lehrer schnell das Gegenmittel spritzen. Doch wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht? Die Pflichtschullehrergewerkschaft wünscht sich nun dringend eine rechtliche Absicherung, denn die Situation bereitet "große Sorgen", so der Vorsitzende Paul Kimberger gegenüber dem "Standard". Prinzipiell würde für jede solche Hilfeleistung durch einen Lehrer, der ja als Organ der Republik tätig ist, der Staat haften. Nur wenn der Lehrer grob fahrlässig handelt, käme es direkt auf ihn zurück. Die Gewerkschaft betrachtet das Ganze aber etwas diffiziler. Juristen meinen, dass man davon ausgehen müsse, dass die Betreuung von chronisch kranken Kindern eine "freiwillige Leistung" der Lehrer sei. Das mache die Lehrer zivilrechtlich haftbar, wenn etwas passiert. Das versetzt die Gewerkschaft in Panik: "Da geht es im Extremfall um die Existenz", so Kimberger. Kein Schikurs ohne Krankenschwester? Solange das nicht geklärt ist, müsse die Gewerkschaft Lehrer zur Vorsicht mahnen: "Wir sind als Lehrer sehr daran interessiert, dass auch chronisch kranke Kinder alles mitmachen können, was Schule ausmacht - Skikurse, Ausflüge, Exkursionen etc. - das wäre dann gefährdet." In anderen Ländern sei es durchaus üblich, dass bei Ausflügen stets eine diplomierte Krankenschwester oder ein Arzt dabei sein muss. Die Gewerkschaft fordert nun auf jeden Fall Rechtssicherheit, welches Ministerium auch immer (Unterricht? Gesundheit?) dafür zuständig ist.