Politik

Hofburg: 30.000 Wähler sind ausgeschlossen

14.09.2021, 01:34
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Bild: Sabine Hertel

Bei der Stichwahl am 2. Oktober gilt das Wählerverzeichnis der ersten beiden Wahlgänge. Wahlberechtigt war, wer bis 24.4. das Wahlalter erreicht hatte. Somit sind rund 30.000 Jugendliche ausgeschlossen. Laut Anwalt Alfred Noll ein Anfechtungsgrund.

Bei der gilt das Wählerverzeichnis der ersten beiden Wahlgänge. Wahlberechtigt war, wer bis 24.4. das Wahlalter erreicht hatte. Somit sind rund 30.000 Jugendliche ausgeschlossen. Laut Anwalt Alfred Noll ein Anfechtungsgrund.