Niederösterreich

Hundebesitzerin aus NÖ wehrt sich gegen Abnahme

Eine Hundebesitzerin aus St. Pölten vermisst ihren "Tobi". Der Mischling wurde ihr von der Amtstierärztin abgenommen. Er ist jetzt im Tierheim.

12.03.2021, 16:56
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Besitzerin will ihren "Tobi" wieder zurück.
privat

"Es der schrecklichste Moment in meinem Leben", klagt die Frau aus St. Pölten. Plötzlich stand die Amtstierärztin vor ihrer Wohnungstür und nahm "Tobi" mit. Der Besitzerin wurde vorgeworfen den Hund nicht artgerecht zu halten. "Tobi soll zu dick sein und ich würde nie mit ihm Gassi gehen", teilt die Frau mit.

Vorwürfe sind ungerecht

Doch laut der Hundehalterin stimmen diese Aussagen nicht. "Ich war gerade im Stress, als die Tierärztin mit Begleitung bei mir auftauchte. Ich hatte Handwerker im Haus und fand auf die schnelle keine Leine", beteuert sie. All dies soll ihr dann zur Last gelegt worden sein. Weiters soll der Hund seine Notdurft nur in der Wohnung verrichten. Diesen Vorwurf bestreitet die Besitzerin ebenfalls. "Tobi war wegen der Arbeiter im Schlafzimmer und hat dort vor Aufregung eine Lacke gemacht", erklärt die Frau.

"Ich will Tobi wieder zurück"

Doch all die Erklärungen halfen nichts, der Hund wurde mitgenommen und ist im Tierheim St. Pölten untergebracht worden. "Dort hätte ich versucht anzurufen, aber ich bekam keine Auskunft", berichtet die Besitzerin verzweifelt. Die Frau berichtet, dass sie jeden Tag nach der Arbeit mit dem Dackel-Mischling spazieren geht. Sie vermisst ihn und will ihn wieder zurück.

Das sagt der Tierschutzverein:

Der Tierschutzverein dazu: "Der Hund musste bereits in der Vergangenheit im Tierheim verwahrt werden und befindet sich aktuell wieder – nun auf behördliche Anordnung - dort. Es geht ihm hier sehr gut und er genießt die Spaziergänge in der Natur. " Die Abnahme von Tieren ist für gewöhnlich nur die „ultima ratio“, wenn Belehrungen oder andere Sanktionen keinen Erfolg bringen.

Die Behörde hat sich im Vorfeld der Maßnahme bereits seit längerem einen Gesamteindruck über die Tierhaltung verschafft, der die Entscheidung begründet hat. Diesbezüglich wurden auch mehrere Beschwerden und Missstände (auch in einem anderen Bundesland) dokumentiert. Der Beschwerdeweg zu oberen Instanzen steht jedem offen und wurde in diesem Falle auch gewählt.

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