Oberösterreich

Impfpass gefälscht? Ermittlungen gegen FPÖ-Politiker

Ermittlungen laufen gegen einen FPÖ-Politiker aus dem Bez. Grieskirchen (OÖ), berichten die OÖN. Der Vorwurf: Er soll seinen Impfpass gefälscht haben.

30.03.2022, 11:03
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Der FPÖ-Politiker soll vor einer Gemeinderatssitzung einen gefälschten Impfpass vorgezeigt haben. (Symbolbild)
Stefan Puchner / dpa / picturedesk.com

Es geht um einen freiheitlichen Politiker, der in seiner Gemeinde FPÖ-Obmann und Gemeinderat ist. Als 3G-Nachweis vor einer Gemeinderatssitzung soll er seinen gelben Impfpass hergezeigt haben, in dem – so behaupten es Gemeindebedienstete, die den Pass kontrollierten – Corona-Impfnachweise eingeklebt waren. Das schreiben die OÖN in ihrer Mittwochs-Ausgabe.

Staatsanwaltschaft: "Verfahren wegen Urkundenfälschung"

Weil der Politiker aber in der Gemeinde als Impfgegner bekannt war (u.a., weil er sich in den sozialen Medien immer wieder kritisch zur Impfung äußerte), kamen Zweifel auf, ob er denn tatsächlich geimpft sei. Schließlich gab es eine anonyme Anzeige – und Staatsanwaltschaft und Polizei begannen ihre Ermittlungen.

Dass gegen ihn ermittelt werde, bestätigte Christoph Weber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, den OÖN. "Es läuft ein Verfahren wegen Urkundenfälschung nach Paragraph 223 des Strafgesetzbuches", wird er zitiert.

Der Politiker selbst behauptet allerdings, in seinem Impfpass gebe es keine Aufkleber – und es habe auch nie Corona-Impfnachweis-Aufkleber darin gegeben. Die Gemeindebediensteten hätten vor der Sitzung den Pass schlampig kontrolliert. Das soll der FPÖ-Politiker bei der Einvernahme gesagt haben.

Bis zu einem Jahr Haft drohen

Ob der Impfpass dahingehend überprüft wurde, bzw. was dabei – sollte das der Fall gewesen sein – herausgekommen ist, dazu konnte die Welser Staatsanwaltschaft auf "Heute"-Anfrage nichts sagen. Nur so viel: Der Akt sei in der Enderledigung. Ob allerdings das Verfahren eingestellt oder ob Anklage erhoben werde, dazu gab es noch keine Auskunft.

Der Strafrahmen sieht im Falle einer Verurteilung bis zu einem Jahr Haft vor.

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