Life

Gynäkologe soll bis zu 250 Kinder gezeugt haben

13.09.2021, 18:54
Teilen

Ein niederländischer Gynäkologe soll bei künstlichen Befruchtungen jahrzehntelang seinen eigenen Samen eingesetzt haben. Jetzt klagen die potentiellen Kinder.

Jahrzehntelang soll der Fortpflanzungsmediziner Jan Karbaat aus den Niederlanden seinen eigenen Samen bei künstlichen Befruchtung verwendet haben, ohne dass die Mütter dies wussten. Seine potentiellen Kinder, es könnten bis zu 250 (!) sein, möchten nun Gewissheit haben. Medienberichten zufolge haben mehrere Nachkommen bereits ihre DNA mit einem gesetzlich anerkannten Sohn sowie einer Nichte des Arztes verglichen. "Es beschäftigt mich Tag und Nacht" "Ich kann und will nicht länger warten. Es ist etwas so Fundamentales und Dringendes. Es beschäftigt mich Tag und Nacht. Es hindert mich daran, sozial zu funktionieren", wird ein Kläger von der "Süddeutschen Zeitung" zitiert.

Der Verdacht entstand erstmals im Jahr 2009. Damals war Karbaats Fortpflanzungsklinik Bijdorp in Barendrecht nach einer Behördeninspektion dicht gemacht. Für zehntausende Frauen, die sich hier ihren Kinderwunsch hatten erfüllen lassen, ein Schock.

Wie die "Welt" berichtete, wurden bei den Untersuchungen in den Unterlagen der angeblichen Samenspendern zahlreiche Unstimmigkeiten gefunden. Einige Frauen, die sich der Behandlung mehrfach unterzogen hatten, mussten plötzlich feststellen, dass ihre Kinder zwei, oder sogar mehrere Väter hatten. Bringt DNA-Abgleich Gewissheit? Der niederländische Gynäkologe gab später an, den Samen mehrerer Männer vermischt zu haben, um die Chancen auf eine Befruchtung zu erhöhen. Spermien würden schneller schwimmen, wenn sie Konkurrenz hätten, so seine Argumentationslinie. Dass er dabei auch sein eigenes Erbgut verwendete, stritt der 89-Jährige bis zu seinem Tod im April 2017 aber stets ab. Allerdings wurden diverse Gegenstände des Gynäkologen wie seine Zahnbürste oder sein Nasenhaarschneider vom Gericht eingelagert. Ein DNA-Abgleich mit diesen Objekten könnte den Klägern nun Gewissheit geben. Das Gericht wird nun entscheiden, ob die Kläger darauf Anspruch haben. (red)