Wirtschaft

Jetzt sind auch Grassers Eltern im Visier der Finanz

14.09.2021, 02:39
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Bild: Picturedesk

In der Causa um Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser nimmt die Finanz nach der Schwiegermutter Marina Giori-Lhota auch die Eltern von Karl Heinz Grasser (F/V) unter die Lupe, schreibt das am Freitag erscheinende "Format".

In der Causa um Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser nimmt die Finanz nach der Schwiegermutter Marina Giori-Lhota auch die Eltern von Karl Heinz Grasser (F/V) unter die Lupe, schreibt das am Freitag erscheinende "Format". Es geht um Bargeldbeträge über insgesamt 830.000 Euro, die von November 2005 bis September 2010 bei der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt "zugunsten von Karl-Heinz Grasser von dessen Eltern eingezahlt wurden", zitiert das Magazin aus einem Polizeibericht vom 21. Mai 2012 an die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese Geldflüsse sind aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung der Meinl Bank bekanntgeworden. Die Ermittler können deren Herkunft größtenteils nicht nachvollziehen. Keine Fragen nach Namen bei Einzahlungen Eigentlich wollten die Ermittler Christa und Karl Grasser, die als Einzahler auf den Bankbelegen angeführt seien, zur Mittelherkunft als Zeugen befragen, geht laut Bericht aus einem Polizeibericht vom 10. April 2012 hervor. Von einem Raiffeisen-Banker hätten sie wissen wollen, warum bei den Cash-Einzahlungen "keine Identifizierungsmaßnahmen getroffen (bzw.) der wirtschaftliche Hintergrund nicht geprüft wurde". Bankgeheimnis Karl Grasser (73) habe aber die Aussage mit Verweis auf seinen Angehörigenstatus verweigert, und der RBB-Banker habe sich auf das Bankgeheimnis berufen. Die RBB Klagenfurt habe sich danach beim Oberlandesgericht (OLG) Wien über die Befragung beschwert, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft am 1. Juni 2012 zu folgender Stellungnahme veranlasst habe: "Es sei nochmals wiederholend bemerkt, dass Mag. Grasser das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung angelastet wird und die Überprüfung der von seinen Eltern bei der RBB Klagenfurt zur Überweisung an ihn einbezahlten Barbeträge zur allfälligen Aufdeckung weiterer unversteuerter Einnahmen eine den Denkgesetzen entsprechend logische Ermittlungsannahme darstellt." Behinderung der Ermittlungen Aus Sicht der Staatsanwälte werden die Ermittlungen unnötig behindert, schreibt das "Format". "Zumal schon der gewählte Vorgang einer Einzahlung zur anschließenden Weiterüberweisung in Zeiten des Telebanking die Vermutung nährt, dass die Herkunft der Gelder verschleiert werden soll", zitiert das Magazin weiter aus dem Bericht. Woher sind die 830.000 Euro? Den bisherigen Erhebungen zufolge "konnte die Herkunft von insgesamt 780.000 Euro der in der Verdachtsmeldung der Meinl Bank AG angeführten 830.000 Euro nicht nachvollzogen werden", stehe in dem Polizeibericht vom 10. April 2012 geschrieben. "Dazu wird bemerkt, dass im Zeitraum vom 24. Februar 2006 bis 29. September 2008 vom Konto Hypo Investmentbank Liechtenstein, Nr. 800.415, welches nach den bisherigen Ermittlungen Mag. Karl-Heinz Grasser zuzuordnen ist, ein Betrag von insgesamt 624.000 Euro (ohne Spesen) in 16 Tranchen bar abgehoben wurde." Die Finanz jedenfalls interessiert sich laut "Format"-Informationen für die Herkunft der 780.000 Euro. "Schwiegermuttergeld" Das "Format" zitiert weiters aus einem Schreiben der Meinl Bank an die Großbetriebsprüfung Wien am 11. Mai 2012, in dem sie die Finanz über einen Spekulationsgewinn von 64.710 Euro informiere. Es geht hier um das berühmte Schwiegermuttergeld - jene 500.000 Euro also, die Grasser laut Eigenangaben für seine Schwiegermutter im Geldkoffer von der Schweiz nach Österreich gebracht hat und die zunächst in Meinl-Fonds und dann via Ferint AG in Genussscheine der Kärntner Hypo Alpe Adria investiert wurden. Die Meinl Bank merkt dazu gegenüber der Finanz laut "Format" an: "Auf dem Konto der Ferint AG (wurden) zwischen 14. Juli 2005 und 12. Februar 2010 insgesamt 64.710,42 Euro an steuerlich relevanten Spekulationsgewinnen erzielt. Wem diese allenfalls in Österreich steuerpflichtigen Spekulationsgeschäfte zuzurechnen sind, entzieht sich unserer Kenntnis." Der Hypo-Einstieg erfolgte laut "Format" Ende 2006, der Exit 2007. Ausgezahlt sei der Hypo-Gewinn von 263.000 Euro aber erst 2008 worden. "Ob die von der Berlin & Co Capital Sarl gehaltenen Aktien an der Hypo Alpe-Adria Bank steuerlich allenfalls direkt den dahinterstehenden Genussscheininvestoren zuzurechnen waren (oder) die Überweisung des Abschichtungsguthabens für die Genussscheine lediglich hinausgeschoben wurde, um den Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist abzuwarten, können wir nicht beurteilen", schreibt die Meinl Bank dem Magazinbericht zufolge. Dies müsse das Finanzamt nun prüfen; die Spekulationsgewinne seien noch nicht deklariert worden. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat der APA eine Stellungnahme angekündig