Streitfall

"Klimaklage" gegen Verbot von PV-Anlage in St. Pölten

Eine Gebäudeeigentümerin darf in St. Pölten wegen der Einsehbarkeit der Dachflächen vom öffentlichen Raum aus keine Photovoltaik-Module installieren.

Erich Wessely
"Klimaklage" gegen Verbot von PV-Anlage in St. Pölten
Installierung einer Photovoltaikanlage am Dach
Getty Images (Symbolfoto)

Inmitten der globalen Klima- und Energiekrise ärgern sich Klimaschützer über St. Pöltens strenge Bauvorschriften. Trotz des breiten Konsenses über die Bedeutung erneuerbarer Energien für die Bewältigung der Klima- und Energiekrise sowohl auf EU-Ebene als auch innerhalb der österreichischen Regierung, stelle die Stadt mit ihren strengen Verbotsnormen diesbezüglich eine bedenkliche Ausnahme dar, heißt es in einer Aussendung.

Die Vorschriften würden ganz generell die Installation von Solarenergieanlagen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Gebäudeflächen verbieten – ohne Ausnahme.

Aktueller Fall in St. Pölten

Ein aktueller Fall, in dem einer Gebäudeeigentümerin in St. Pölten die Installation von Photovoltaik-Modulen aufgrund der Einsehbarkeit der Dachflächen vom öffentlichen Raum aus untersagt wurde, unterstreiche die Tragweite und die potenziellen Konsequenzen dieser Vorschriften. Die Entscheidung der Baubehörde, die Installation zu verbieten, wird nun durch die Kanzlei Krömer beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich angefochten, wobei insbesondere eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Pauschalverbotsnorm durch den Verfassungsgerichtshof angeregt wurde. Unterstützt wird das Verfahren vom Verein "CLAW – Initiative für Klimarecht".

Diese Situation zeige die dringende Notwendigkeit auf, bestehende Gesetze und Verordnungen zu überdenken, die den Übergang zu einer klimaneutralen Zukunft be- und verhindern.

"Geht sich nicht mehr aus"

Florian Graber von "CLAW - Initiative für Klimarecht": "Zur Bewältigung der Klimakrise ist die Energiewende von essenzieller Bedeutung. Generalverbote, die den Ortsbildschutz pauschal und ausnahmslos über alle anderen öffentlichen Interessen stellen, blockieren die Umsetzung dieser Mammutaufgabe spürbar. Die Devise ,Klimaschutz ja, aber nur, wenn man ihn nicht sieht!', geht sich im Jahr 2024 schlichtweg nicht mehr aus. Das soll durch die Klage (mit Ausstrahlwirkung auf Gesamtösterreich) endlich klargestellt werden.”

"Eingegangene Beschwerde"

Die Stadt St. Pölten nahm auf "Heute"-Anfrage ausführlich Stellung: "Mit 'Klage' kann in diesem Fall nur die vor kurzem eingegangene Beschwerde an das LVwG gegen den Bescheid des Stadtsenates betreffend die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in der Schutzzone gemeint sein. Die Weiterleitung der Beschwerde an das LVwG samt dem zugehörigen Akt, unter Verzicht einer Beschwerdevorentscheidung, soll beim kommenden Termin im Stadtsenat beschlossen werden."

Es handele sich dabei "also um ein im Verwaltungsverfahren im Instanzenzug vorgesehenes Rechtsmittel, weshalb wir dazu auch keine weiteren Auskünfte im Detail geben können".

"Kein alleiniges St. Pölten-Thema"

Zur generellen Sachlage könne nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung aber folgendes festgehalten werden: "Die Situation bestehender Zielkonflikte zwischen Schutz des Stadt- und Ortsbildes über die Ausweisung von Schutzzonen mit der Festlegung von Gestaltungsvorgaben über die Verordnung des Bebauungsplanes versus Klimawandel, Energiekostensteigerung und daraus folgenden Wünschen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen ist dezidiert kein alleiniges St. Pölten-Thema, sondern beschäftigt derzeit alle Städte (und Gemeinden) mit baukulturell bedeutsamen und daher schützenswertem Ortsbild, national wie auch international."

Hinzu komme, dass die technologische Entwicklung in den letzten Jahren bei Photovoltaikanlagen vorangeschritten ist und nunmehr auch andere, eher ortsbildverträgliche Produkte am "Markt" sind: "Wir sind hierzu nicht nur im Austausch mit anderen Städten, die sich ebenso dieser Thematik stellen, sondern auch dem Bundesdenkmalamt, um letztlich verträgliche Kompromisslösungen zur Diskussion stellen zu können", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

PV-Gestaltungsmöglichkeiten

Und weiter: "Im Zuge der ersten Überarbeitung/Fortschreibung des Bebauungsplanes in diesem Jahr werden hierzu Vorschläge unterbreitet. Ansätze hierzu sind eine stärkere Abbildung/Differenzierung der unterschiedlichen Schutzzonenkategorien sowie die Festlegung von ortsbildverträglichen PV-Gestaltungsmöglichkeiten."

Ein gänzlich alternativer Ansatz zur Vermeidung des Zielkonfliktes mit dem Ortsbildschutz zur Erhaltung des baukulturellen Erbes der Stadt "könnte die Unterstützung eines Photovoltaik-Bürgerkraftwerkes für Grundeigentümer in der Schutzzone auf dafür geeigneten Flächen in der Stadt (Dächer oder Freiflächen) sein. In diesem Zuge soll auch auf die städtische Initiative Der Energiegemeinschaften hingewiesen werden, die sich derzeit noch in der Anfangsphase befindet".

"Nicht grundsätzlich ausgeschlossen"

Grundsätzlich sei nochmals festzuhalten, "dass die Errichtung von PV-Anlagen in der Schutzzone schon derzeit möglich ist, wenn diese nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. PV-Anlagen sind daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen".

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    IMAGO/osnapix; IMAGO/Eibner; IMAGO/BSR Agency

    Auf den Punkt gebracht

    • In St
    • Pölten wird einer Gebäudeeigentümerin die Installation von Photovoltaik-Modulen aufgrund der Einsehbarkeit der Dachflächen vom öffentlichen Raum aus untersagt
    • Klimaschützer kritisieren die strengen Bauvorschriften und fordern eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Pauschalverbotsnorm
    • Die Stadt St
    • Pölten verteidigt sich und betont, dass PV-Anlagen in der Schutzzone möglich sind, solange sie nicht vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind
    wes
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