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Kunden stiegen über Mann, der leblos in Bank-Foyer lag

14.09.2021, 01:20
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Bild: Polizei Essen/heute.at-Montage

Ein besonders erschütternder Fall von unterlassener Hilfeleistung schockt Deutschland. Ein 82-Jähriger brach im Foyer einer Bankfiliale bei den Bankomaten zusammen und blieb leblos am Boden. Vier Kunden ignorierten den am Boden Liegenden und stiegen sogar über seinen Körper hinweg. Erst der Fünfte alarmierte die Rettungskräfte. Der 82-Jährige starb.

Der 82-Jährige starb wenige Tage nach dem Vorfall im Spital. "Zum Schutz der Angehörigen wird auf die Schilderung weiterer Details verzichtet. Dennoch darf das Geschehen nicht verschwiegen werden", schrieb die Polizei Essen in einer Mitteilung. Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag eines Feiertags Anfang Oktober. Der Pensionist hatte am Bankautomaten Überweisungen getätigt, als er aufgrund eines nicht näher genannten medizinischen Notfalls zusammenbrach. Der 82-Jährige blieb mitten im Vorraum der Bank liegen. Kunden ignorierten Sterbenden Wie die schockierenden Bilder der Überwachungskamera zeigen, wurde der Hilfsbedürftige von anderen Bankkunden ignoriert. Manche stiegen sogar über den Körper des 82-Jährigen hinweg, um selbst Bankgeschäfte am Automaten zu tätigen. Andere machten einen Bogen um den am Boden Liegenden oder gingen nahe an ihm vorbei. Der vierte Kunde verließ das Foyer 19 Minuten nach dem Zusammenbruch des 82-Jährigen. Erst der fünfte Kunde griff zum Handy und betätigte den Notruf. Polizei und Rettungsdienst kümmerten sich um den 82-Jährigen und lieferten ihn in ein Krankenhaus ein. Leider erlangte er das Bewusstsein nicht mehr und verstarb einige Tage später. Die Essener Polizei ermittelt nun gegen mindestens vier Personen wegen unterlassener Hilfeleistung und beendete ihre Pressemitteilung mit dem Aufruf: "Schauen Sie hin! Wählen Sie (den Notruf) und retten Sie das Leben Ihrer Mitmenschen." Das österreichische Strafgesetz sieht für unterlassene Hilfeleistung ein Strafmaß von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor. Wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, müssen Betreffende mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen rechnen, es sei denn, dass die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist - etwa wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr wäre.