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Lange Schlange vor Lokal Styxx auf Ottakringer Straße

Endlich wieder ausgehen! Das dachten sich am Samstag einige und nach der Van der Bellen-Causa fühlten sich viele bestärkt in ihrem Willen, länger auszubleiben. Vor dem Lokal "Café Styxx" bildeten sich Menschentrauben.

31.05.2020, 19:49
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Menschentrauben vor dem Lokal "Styxx" auf der Ottakringerstraße
Leserreporter

Ein "Heute"-Leserreporter sendete uns ein Bild von Menschentrauben auf der Ottakringer Straße. Das Lokal "Styxx" (Ottakringer Straße 60) macht seinen Namen wohl zum Motto, denn "Styx" ist der Name des Flusses der Unterwelt in der griechischen Mythologie. Das Café lockt auf den Flyern mit DJ-Musik (HipHop, Balkan Hits und RnB) sowie günstigen Getränken. 

Styxx: "Vollkommen ausreserviert"

"Wir waren vollkommen ausreserviert, haben aber darauf geachtet, dass nicht zu viele Menschen im Lokal sind und immer nur vier Personen auf einen Tisch gesetzt", so eine Mitarbeiterin der Reservierungshotline. Die Öffnungszeiten sind von 18 bis 23 Uhr. "Wir können nichts dafür, wenn so viele Menschen vor unserem Lokal stehen", erklärte sie im Gespräch. Sogar die Polizei sei vorbeigekommen und habe die Menschen vor Ort kontrolliert, betonte sie.

Nachdem am Samstag bekannt wurde, dass auch die Strafe von Bundeskanzler Van der Bellen, der nach der 23-Uhr-Sperrstunde in einem italienischen Innenstadtrestaurant entdeckt wurde, nicht rechtskräftig sei ("Heute" berichtete), wolle sich wohl niemand mehr daran halten.  

Verbleib und Bewirtung nach 23 Uhr erlaubt

Die einschlägige Bestimmung des Rechtsaktes (§ 6, Absatz 2) lautet: "Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen." Von einer Sperrstunde ist dabei ebenso wenig die Rede wie von einem Aufenthaltsverbot im Lokal. Die Rechtsanwaltskanzlei Harisch & Partner hat dazu eine ausführliche Analyse verfasst und kommt zu folgender Interpretation: "Es gibt keine eigene Covid-19-Sperrstunde für Gastronomiebetriebe um 23:00 Uhr."

Die Experten kommen daher zu dem Schluss, dass nicht nur der Verbleib, sondern auch die Bewirtung nach der vermeintlichen Sperrstunde weiterhin zulässig seien. Wesentlich dabei sei lediglich, dass die Gäste das Lokal vor 23 Uhr betreten haben. Es handle sich eben um eine Regelung zur Betretung von Restaurants oder Kaffeehäusern und nicht zum Aufenthalt in Lokalen, erläutert Rechtsanwalt Christian Harisch, der selbst mehrere Hotels und Gastronomiebetriebe führt.

Ab 15. Juni Sperrstunde erst um 1.00 Uhr

Eine Veränderung der Sperrstunde sei gerade nicht erfolgt. Ganz im Gegensatz zur Verordnung zu Beginn der Corona-Krise, als die Gaststätten angewiesen wurden, um 15.00 Uhr zu schließen. Damit habe der Gesundheitsminister ja gezeigt, dass er zur Änderung der Öffnungszeiten imstande sei, heißt es in der Beurteilung der Kanzlei Harisch weiter. Die Regierung hat am Freitag die Öffnung der Gastronomie bis 1 Uhr ab 15. Juni angekündigt.