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Mutter darf Töchter wegen Corona nicht mehr sehen

Das Coronavirus zwingt die Weltbevölkerung in eine Ausnahmesituation. So auch eine verzweifelte Mutter, die ihre Kinder nun nicht mehr sehen darf.

13.09.2021, 14:09
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Symbolfoto
Bild: iStock

Seit mehr als zwei Wochen sind Mina (7) und Lara (1) nicht mehr bei ihrer Mutter Rita (Namen von der Redaktion geändert). Das Jugendamt hat die beiden Mädchen mit der Begründung, ihre Mutter wäre mit ihnen überfordert, abgeholt. Durch die von der österreichischen Regierung beschlossene Corona-Ausgangsbeschränkung kann Rita, trotz eines wöchentlichen Besuchsrechts, nun auch nicht mehr ihre ältere Tochter Mina besuchen. Zur 1-jährigen Lara hat sie sowieso keinen Kontakt mehr, seit diese vom Jugendamt mitgenommen und an Pflegeeltern weitergegeben wurde. Angeblich wegen Sicherheitsmaßnahmen.

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"Sie haben meine Kinder getrennt, weil sie unterschiedlich alt sind", erzählt Rita gegenüber "Heute". "Mina konnten wir noch zwei Tage später, nachdem sie uns weggenommen wurde, sehen, aber inzwischen beschränkt sich der Kontakt nur noch auf Telefonate. Wenn wir aber darum bitten, auch Lara anrufen zu dürfen, wird uns diese Bitte verwehrt."

Auch einen Alternativplan soll es bisher nicht geben. "Wir bekommen von Lara nur ab und zu Fotos von den Pflegeeltern durch das Jugendamt. Diese brechen uns jedes mal das Herz. Wir sind verzweifelt und können nicht mehr schlafen, weil wir unsere Kinder so vermissen."

Telefonischer Kontakt ist möglich

Auch für das Jugendamt ist die Situation mit Corona eine neue. "Wir sind laufend dabei, individuelle Lösungen im Einzelfall zu finden, damit diese schwierige Zeit für Kinder und Eltern erträglich ist", sagt Andrea Friemel, Pressesprecherin der Kinder- und Jugendhilfe, im Gespräch mit "Heute". "Die generelle Besuchsregelung für Kinder und Jugendliche, die in Wohngemeinschaften, Krisenzentren und bei Krisenpflegeeltern leben, ist derzeit bis zum 13. April geregelt. Wir halten uns damit an die Verordnungen der Bundesministerien und die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus." Weiters erklärt Friemel, dass derzeit keine Ausgänge zu den Eltern oder anderen Verwandten stattfinden, um der Übertragung an Familienangehörige vorzubeugen. Es gäbe allerdings auch Ausnahmen, wenn das Kind sehr unter der Situation leiden sollte. Dazu wäre aber eine Bewilligung des Regionsleiters erforderlich.

Individuelle Einzelfälle

"Es bestehen aber Kontaktmöglichkeiten zwischen Eltern und Kindern telefonisch, schriftlich und über Videokonferenzen auf Social Media. Es ist im Einzelfall abzusprechen, wie und in welchem Umfang diese Kontakte möglich und sinnvoll sind", schließt Friemel ihre Erklärungen. Eine individuelle Besichtigung des Falls war allerdings nicht möglich, da Rita eine Verschlimmerung der Situation befürchtete und deshalb anonym bleiben wollte.