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Österreicher in Kroatien-Falle: "Musste 400 € zahlen"

Eine neue Reisefalle bei der Rückkehr aus Kroatien hat einige Österreicher schon ordentliche Summen gekostet. Ein Betroffener erzählt.

06.07.2021, 21:12
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Wer von Kroatien nicht über einen internationalen Grenzübergang nach Slowenien einreist, kassiert hohe Strafen.
Libor Sojka / CTK / picturedesk.com, MEV / allOver / picturedesk.com; "Heute"-Montage

Erschreckende Nachrichten für alle Kroatien-Fans am Dienstag. Die Verkehrsexperten des ÖAMTC warnten vor einer neuen Strafen-Falle zwischen Kroatien und Slowenien. Schon mehrere Österreicher sind demnach schon bei der Rückkehr aus dem Adria-Land mitten hinein getappt – und das wurde teuer

Ein Betroffener schilderte gegenüber dem Mobilitätsclub, wie er in die Falle geriet: Um bei der Heimreise dem unweigerlichen Stau auf den Hauptreiserouten auszuweichen, hatte er seinen Wagen über eine Landstraße nach Slowenien gesteuert.

Dort wurde der Österreicher direkt von der Polizei angehalten – und umgehend abgestraft. Der Vorwurf: "illegale Einreise" über die Schengen-Außengrenze.

Hohe Strafe

Wie sich später herausstellte, hatte der Reiserückkehrer tatsächlich nahe Varaždin den Grenzübergang "Goričak 1" übertreten.

Dieser ist aktuell aber nur für Slowenen offen, was für den Gestraften aber nach eigener Aussage nicht ersichtlich war. Der Grenzübergang sei weder abgesperrt noch entsprechend beschildert gewesen.

"Das Strafmaß fällt mit 400 Euro pro mitreisender Person hoch aus", berichtet der ÖAMTC. Bis zu 1.200 Euro können per Gesetz dabei fällig werden. Pro Person im Auto!

Kein Handhabe

Besonders bitter. Österreichern bleibt nichts anderes übrig, als die Strafe zu zahlen. "Im Nachhinein kann man nicht mehr dagegen vorgehen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

"Auch wenn man verständlicherweise den klassischen Grenzübergängen wegen Staugefahr ausweichen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, einen internationalen Grenzübergang von Kroatien nach Slowenien zu nutzen."

Der ÖAMTC empfiehlt, nur die internationalen Grenzübergänge zu benützen.
ÖAMTC
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