Politik

Polizei soll noch mehr schnüffeln dürfen

14.09.2021, 01:49
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Bild: Fotolia

Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz erlaubt den Ermittlern noch mehr als ursprünglich vorgesehen. Nach der Begutachtungsphase geht der Entwurf mit zusätzlichen Befugnissen für die Exekutive im Herbst ins Parlament. Bürgerrechtler, Rechtsanwälte und Richter laufen Sturm.

Die Ende Juni ist laut der Bürgerrechtsgruppe AK Vorrat teilweise stark verändert worden. Demnach sind ganze Paragrafen vertauscht, gestrichen oder eingefügt worden. Das berichtet der ORF. Gruppe statt Einzelner Hauptkritikpunkt: Die Beamten sollen künftig nicht nur für Einzelpersonen, sondern gleich für eine ganze Gruppe Auskunft über personenbezogene Daten anfordern oder ermitteln dürfen. IP-Adressen oder Standortdaten können dann beim Telefonie-Anbieter gleich für einen ganzen Personenkreis erfragt werden, ohne dass für jeden Einzelnen geprüft wird, ob der Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre verhältnismäßig ist. Damit könnten Menschen ausspioniert werden, die mit einem Delikt überhaupt nichts zu tun haben. Kein Richter-Sanktus Auch bei der Handy-Ortung ist laut AK Vorrat geplant, dass nicht nur der einzelne Verdächtige, sondern eine Gruppe geortet werden darf. Außerdem muss kein Richter den Vorgang genehmigen. Die vorgesehene Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragen halten die Bürgerrechtler für nicht ausreichend. V-Leute bleiben Der Einsatz von V-Männern ist zwar aus der Gesetzesvorlage gestrichen worden. Aber nicht, weil man darauf verzichten will, sondern weil die Möglichkeit des Einsatzes von bezahlten Vertrauenspersonen als verdeckte Ermittler sowieso im Sicherheitspolizeigesetz enthalten ist. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag findet die Veränderungen des aktuellen gegenüber dem ersten Entwurf so gravierend, dass man eine neuerliche Begutachtung fordert. Der Präsident spricht von "unzulässigen Taschenspielertricks". Er wendet sich gegen die zehn "Spitzeleinheiten" (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung BVT plus neun Landesämter) und bezeichnet sie als "Geheimpolizei". Auch auf Seiten der Richtervereinigung versteht man nicht, wieso zehn Geheimdienste ohne Kontrolle durch einen Richter geschaffen werden. Weiters finden die Richter vieles sehr schwammig formuliert.