Wirtschaft

So benehmen Sie sich im Schanigarten richtig

14.09.2021, 01:52
Teilen
Bild: Fotolia

So beliebt die Schanigärten bei den Gästen sind, es gibt es immer wieder Probleme zwischen den Anrainern und den Lokalbesitzern wegen der Lärmbelästigung am späteren Abend. Wie benehme ich mich im Schanigarten?

Wirte möchten die Gäste so spät wie möglich nach Hause schicken, schließlich soll ja Geld verdient werden. Und nirgendwo sitzt es sich schöner, als in einem Gastgarten in einer lauen Sommernacht. Doch ist in Wien im Regelfall Schluss. Vielen Anrainer ist dies dennoch viel zu spät. Der Geräuschpegel so mancher Gastgärten ist - vor allem wenn bei fortgeschrittener Stunde die Alkoholisierung zunimmt - nicht immer angenehm. Probleme gibt es auch wegen der Parkplätze, die durch Schanigärten im Grätzel verloren gehen. Gemeinde kann Öffnungszeit kürzen Werden Grundauflagen von Gaststätten wiederholt nicht erfüllt, kann nach einmaliger Abmahnung von der Behörde die Schließung des Gastgartens verfügt werden. Einigen Schanigärten wird bei Problemen mit der Nachbarschaft  sogar eine Betriebsanlagen-Genehmigung, in der Anrainer Parteienstellung besitzen, auferlegt. Ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren einer solchen Genehmigung ist dann umso aufwändiger und dauert länger. Die Gemeinde kann nach dem Gewerberecht bei bestimmten Voraussetzungen in gewissen Gebieten die Betriebszeiten verkürzen (beispielsweise bei Gefährdung der Gesundheit von Anrainern, bei Krankenhäusern oder Altersheimen) oder verlängern (beispielsweise in Tourismusgebieten bis 24 Uhr, bei besonderer Flächenwidmung oder geringer Verbauungsdichte). Schallpegelmessung möglich Wer über oder neben einem Lokal wohnt, darf von den Geräuschen, die nach außen dringen (beispielsweise Musik), letztlich nicht über ein zumutbares Maß hinaus gestört werden. Bei Lärmbelästigung aus Gast- und Veranstaltungsstätten kann, wenn es erforderlich ist, in den angrenzenden Wohnungen eine Schallpegelmessung durchgeführt werden. Dadurch wird die maximal erlaubte und zumutbare Lautstärke, die zu den Nachbarinnen und Nachbarn dringen darf, ermittelt. Die Lautstärke der Musik im Lokal muss dann so weit reduziert werden, bis der Schallpegel in den benachbarten Wohnungen ein zumutbares Maß erreicht hat. Ob das auch der Fall ist, kontrolliert eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt des Gesundheitsamtes. "Bitte Psst!"-Schilder sind Pflicht Um Lokalgäste zusätzlich zu sensibilisieren, muss seit Jahren beim Zugang zu jedem Schanigarten verpflichtend das "Bitte Psst!"-Schild hängen, nach dem lautes Sprechen, Singen und Musizieren im Schanigarten untersagt ist. Wirte können das Schild kostenlos bei der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer bestellen. Nächste Seite: Schanigarten-Knigge Einige "Schani-Grundregeln": Trinken Sie ihr Bier wie zu Hause auch in Zimmerlautstärke; Sie müssen die Freunde am Tisch nicht anbrüllen. Wer darauf wartet, dass eine Bedienung freundlich fragt, ob sie ein Bier bringen darf, wird enttäuscht wenn Selbstbedienung herrscht. Das kann in Schanigärten schon mal vorkommen. Gastgärten erfüllen wichtige soziale und kommunikative Funktionen. Zögern Sie nicht, Ihren Tischnachbarn anzusprechen, wenn Sie Lust dazu haben. Bei der Anrede auf jeden Fall duzen. Werden Sie nach dem Namen gefragt, immer den Vornamen nennen. Auch wenn in Schanigärten das große Gemeinschaftsgefühl gepflegt wird, an den Stammtischen darf nur der Platz nehmen, der ausdrücklich dazu eingeladen wird. Als unfreundlich gelten alle, die nur beim ersten Schluck dem Nachbarn zuprosten. Als Faustregel gilt: Pro getrunkenem Glas ungefähr zehnmal anstoßen. Und immer daran denken, dem Gegenüber in die Augen zu schauen. Wundern Sie sich nicht, wenn eine Kellnerin ihr Bierglas mitnimmt, obwohl noch ein Schluck drin ist. Der abgestandene Rest wird im Regelfall im Schanigarten nicht getrunken. Gleiches gilt auch für den Sud, der sich am unteren Ende eines Kaffeehäferls absetzt. Wenn das Handy schon nicht ausgeschaltet bleiben kann, dann wenigstens leise reden. Gerne gesehen ist es in einem Gastgarten auf keinen Fall. Rauchen ist in jedem Gastgarten in Wien erlaubt. Dennoch sollten Raucher selbst im Freien Rücksicht auf Nichtraucher nehmen. Vor allem wenn kleine Kinder an Nebentischen sitzen. Nicht einfach hinsetzen: in vielen Schanigärten gilt wie in immer mehr Wiener Restaurants, dass die Bedienung den Tisch für Sie auswählt - auch ohne Reservierung. Fair bleiben! Seien Sie nicht unfreundlich, wenn der Kellner zu Ihnen kommt, die Sperrstunde ankündigt und die Musik leiser dreht. Die Anrainer haben sich ihren Schlaf verdient. Im Lokal selbst ist meistens ein Platzerl frei, wenn sie weiterfeiern möchten.