Österreich-News

Verkleidet im Büro? Experte warnt vor Fettnäpfchen

Fasching heißt nicht Narrenfreiheit: ÖGB-Rechtsexperte Michael Trinko erklärt die häufigsten Fallen am Faschingsdienstag.

20.02.2023, 12:24
Fesch im Fasching: Das gilt es im Büro zu beachten!
Getty Images/iStockphoto

Manche können mit Fasching gar nichts anfangen, andere fiebern der närrischen Zeit monatelang entgegen – egal, zu welcher Gruppe man gehört, am Faschingsdienstag sollte man im Beruf die wichtigsten rechtlichen und sozialen Regeln kennen. ÖGB Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko klärte nun im Café Puls über die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf.

Vielerorts wollen Fans von Verkleidungen am Faschingsdienstag nicht nur auf privaten Feiern, sondern am liebsten auch gleich im Büro ihre Kostüme zur Schau tragen. Kleidung und Schmuck stünden grundsätzlich jedem Menschen frei, das gelte auch für den Fasching, so Trinko. "Also prinzipiell ja, man dürfte verkleidet in die Arbeit. Aber natürlich muss man sich anschauen, welche Tätigkeit man ausübt", so der Experte. Man solle sich um Missverständnisse vorzubeugen jedenfalls mit den Vorgesetzten abstimmen, "so erspart man sich viele Diskussionen". 

Kein generelles Alkoholverbot

Ein Glaserl Sekt zur Feier des Tages gefällig? Grundsätzlich spricht nichts dagegen, denn in Österreichs Betrieben gilt kein generelles Alkoholverbot. Allerdings dürfen Arbeitgeber nach eigenem Ermessen den Konsum von Bier, Wein und Co. untersagen.

Wo getrunken wird, müssen Beschäftigte jedenfalls arbeitsfähig bleiben und dürfen keine anderen Personen gefährden. Daher darf an Orten wie Baustellen kein Alkohol konsumiert werden.

Verkleidungs-Pflicht nur in seltenen Fällen

Und wie steht es, wenn der Chef einen zur Verkleidung zwingen will? Allgemein müsse man sich nicht kostümieren, wenn man dies nicht möchte, so Trinko. "Außer natürlich man kellnert etwa auf einer Faschingsfeier und wird gebeten, einen Cowboyhut aufzusetzen." Der Arbeitgeber müsste die Verkleidung dann aber auch zur Verfügung stellen oder sie bezahlen.

Eine Ausrede für Müßiggang und Schleißigkeit sei der Faschingsdienstag ebenfalls nicht, warnt Trinko: Er sei an sich ein ganz normaler Arbeitstag. "Das heißt, man muss seine Arbeitsleistung auch bringen."

    28.04.2024: Lehrer warnt: "Tropfen, der Fass zum Überlaufen bringt". Die Schulen haben, insbesondere in Wien, derzeit mit scheinbar unlösbaren Problemen zu kämpfen. Nun packt ein Lehrer aus. Weiterlesen >>
    ORF2
    Mehr zum Thema