Welt

Vincent liegt seit elf Jahren im Wachkoma

13.09.2021, 17:01
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Der Franzose Vincent Lambert liegt nach einem Motorradunfall im Jahr 2008 im Wachkoma. Seine Eltern kämpfen dafür, dass die Geräte nicht abgeschaltet werden.

Vincent Lambert hat bei einem Motorradunfall 2008 schwere Hirnverletzungen davongetragen. Seither befindet sich der Franzose in einer Art Wachkoma. Die Ärzte sprechen von minimalem Bewusstsein. Seine Augen reagieren reflexartig auf Lärm, bleiben aber meist ausdruckslos. Der 42-Jährige ist darüber hinaus querschnittsgelähmt. Während seine Ehefrau Rachel und sechs seiner Geschwister schon seit Jahren wollen, dass die künstliche Ernährung eingestellt wird, kämpfen seine Eltern Viviane und Pierre und zwei weitere Geschwister darum, ihn am Leben zu halten.

Sterbehilfe: Die rechtliche Situation in Österreich Aktive Sterbehilfe, sprich die Tötung eines Menschen, ist in Österreich verboten. Darauf steht nach § 78 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Indirekte Sterbehilfe – die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient – ist jedoch ist nicht strafbar. Allerdings nur, wenn dieser Wille im vollen Bewusstsein vom Patienten zuvor niedergeschrieben wurde. Ebenso verhält es sich, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird (passive Sterbehilfe). (Quelle: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft)

Die Mediziner schließen laut einem "Spiegel"-Bericht aus, dass sich Lamberts Gesundheitszustand noch wesentlich verbessern wird. Auch sie sprechen sich, wie seine Ehefrau, für ein Abschalten der Geräte aus.

Wer darf entscheiden? Der Patient selbst kann seine Wünsche nicht äußern. Eine Patientenverfügung gibt es nicht. Die Frage über Leben und Tod soll ein Gericht klären.

Die Familie, die dadurch zerrissen ist, zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Schon 2015 haben die Richter entschieden, dass die Einstellung der künstlichen Ernährung zulässig sei. Die streng katholisch lebenden Eltern des 42-Jährigen legten Einspruch ein. Dieser wurde vor wenigen Wochen abgelehnt. Nun haben die Ärzte den Angehörigen mitgeteilt, die Behandlung Ende Mai abbrechen zu wollen. Für gewöhnlich sterben Wachkomapatienten innerhalb weniger Tage, nachdem die Ernährung über die Sonde eingestellt wird. (ek)