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VW-Skandal: Keine Steuernachteile für Konsumenten

14.09.2021, 14:14
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Weil wegen des VW-CO2-Skandals Steuernachzahlungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) oder ab 2016 ein höherer Sachbezug bei der Privatnutzung eines Firmenautos im Raum stehen, hat sich der VW-Konzern an alle 28 EU-Finanzminister gewandt, und angeboten, eine höhere Steuerbelastung der Kunden beziehungsweise der Händler direkt zu übernehmen.

"Diese Ankündigung ist sicherlich positiv zu beurteilen, aber ohne Klarstellung des österreichischen Finanzministers, die Konsumenten vor sämtlichen Nachzahlungen zu verschonen, ist sie nichts wert", stellt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, klar. Normverbrauchsabgabe: Die Höhe der Normverbrauchsabgabe hängt von den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs ab. Bei einem Neuwagenkauf im Inland schuldet der Händler die NoVA. Hier würde VW also für Nachzahlungen, die die Fahrzeughändler zu leisten hätten, einstehen. Hat man das Fahrzeug jedoch im Ausland gekauft, hat man die NoVA selbst abzuführen. "Auch für die Eigenimport- Fälle muss es eine unbürokratische Lösung geben, ohne Nachzahlungen für den Konsumenten. VW muss auch hier die Verantwortung übernehmen", so Wiesinger. Sachbezug: Ab dem kommenden Jahr hängt der Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenautos vom CO2-Ausstoß ab. Sollte es VW-Fahrzeuge geben, die nach der korrekten Ermittlung der CO2-Werte über dem Grenzwert von 130g/km liegen, dann wären anstatt der monatlichen 1,5 Prozent künftig zwei Prozent des Anschaffungspreises zu versteuern. Dadurch würde bei diesen Fahrzeugen auch die zu zahlende Lohnsteuer für die Firmenwagennutzer steigen. "Solche Fahrzeuge wurden in gutem Glauben angeschafft. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass für den Nutzer ein höherer Sachbezug verrechnet wird, muss VW auch hier die höhere Steuerbelastung übernehmen – und zwar für die gesamte Nutzungsdauer", fordert Wiesinger Keine Steuererhöhung durch neuen Fahrzyklus: Aufgrund der Manipulationen durch VW hat man sich auf europäischer Ebene auf die Einführung eines neuen Testzyklus (WLTP) ab 2017 geeinigt. Hierbei sollen Prüfstandsmessungen durch Messungen auf der Straße ergänzt werden. Wiesinger stellt klar: "Unsere ersten Erfahrungen mit dem neuen Testzyklus zeigen, dass der Normverbrauch um ca. 20 Prozent ansteigen wird. Das ist hinsichtlich der Transparenz für die Verbraucher auf jeden Fall zu begrüßen. Die neuen Werte dürfen aber keinesfalls zu einer Steuererhöhung über die Hintertüre führen, egal ob bei der Normverbrauchsabgabe oder bei der Privatnutzung eines Firmenautos."