Niederösterreich

Wienerin geht mit Corona ins Lokal – keine Strafe

Eine 54-Jährige war trotz Corona mit ihrer Mutter (86) beim Heurigen - beide mussten vor Gericht. Die Mutter starb, die Tochter wurde freigesprochen.

12.09.2021, 15:05
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Linsengericht (Symbolfoto)
Getty Images/iStockphoto

Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten hatten bereits im Jänner eine 86-Jährige aus NÖ und ihre Tochter aus Wien in Wr. Neustadt vor Gericht treten müssen. Jetzt ging der bemerkenswerte Prozess ins Finale.

Corona positiv

Die Vorgeschichte: Am 8. September 2020 hatte die 54-Jährige vom Chef erfahren, dass ein Kollege im Unternehmen positiv sei. Die Angestellte entschied sich schließlich, freiwillig einen Test zu machen, zwei Tage später, also am 10. September 2020, kam das Ergebnis: Positiv.

Linsengericht bei Heurigem

Die 86-jährige Mutter hatte Angst, auch zu erkranken und an Covid-19 zu sterben. Ihr „letzter“ Wunsch also: Einmal noch Linsen beim Lieblingsheurigen in Niederösterreich – die Tochter erfüllte die Bitte gerne und ging mit ihrer Mutter ins Stammlokal.

    Linsengericht (Symbolfoto)
    Getty Images/iStockphoto

    Wahre Angaben

    Am nächsten Tag, 11. September 2020, kam für die Tochter erst der Absonderungsbescheid samt Contact Tracing. Die Tochter machte in der Folge wahrheitsgemäße Aussagen und gestand den Heurigenbesuch. Dennoch setzte es Anzeigen für die 54-Jährige und ihre Mutter.

    Traurig: Nur die 54-Jährige musste nun vor Gericht, ihre Mutter war in der Zwischenzeit verstorben (nicht an Corona und nicht an Impffolgen).

    Freispruch

    Vor Gericht meinte Anwalt Anton-Alexander Havlik: „Die Tochter hatte zum Zeitpunkt des Lokalbesuches keinen Absonderungsbescheid. Und der CT-Wert war 34 (Anm.: über 30 nicht infektiös), somit galt sie als nicht infektiös.“ Ein Experte der Bezirkshauptmannschaft sollte bei Gericht vorsprechen, kam aber der gerichtlichen Ladung erst gar nicht nach. Die Richterin folgte schließlich der Argumentation von Advokat Havlik - somit Freispruch für die 54-Jährige (nicht rechtskräftig).

    Der Rechtsanwalt meinte danach: "Das Gericht folgte meiner Argumentation, daher könnte dieses Urteils richtungsweisend sein."