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Bis Montag gilt noch die Winterreifenpflicht

13.09.2021, 17:39
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Bis inklusive Montag, 15. April, gilt landesweit noch die Winterreifenpflicht - bei einem verfrühten Reifenwechsel drohen hohe Geldstrafen.
Bild: keine Quellenangabe

Vor einem verfrühten Reifenwechsel bei den herrschenden Frühlingstemperaturen warnt der ÖAMTC. Beim Fahren mit Sommerreifen vor dem 15. April drohen hohe Geldstrafen.

Auch, wenn in manchen Teilen des Landes die Sonne fröhlich strahlt - bis inklusive 15. April, also kommenden Montag, gilt die Winterreifenpflicht. Sind Verkehrsteilnehmer also bei noch-winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs, drohen diesen hohe Strafen. Blick aus dem Fenster "Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro", erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Die Winterreifen müssen deshalb so lange oben bleiben, weil der April für seine Wetterumschwünge bekannt ist. Daher ist es sinnvoll, vor Fahrtantritt einen Blick aus dem Fenster zu werfen: "Das aktuelle Wetter ist wichtiger als das Datum auf dem Kalender. Notfalls sollte man besser das Auto stehen lassen, wenn bereits umgesteckt wurde", so Letitzki.

Keine Sommerreifenpflicht Allerdings kann das Fahren mit Sommerreifen auch nach dem 15. April Probleme mit der Versicherung bringen, da die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die folgliche Wahl der Ausrüstung prinzipiell immer beim Lenker liege. "Es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt", warnt der ÖAMTC-Jurist.

Im Gegensatz zur Winterreifenpflicht gibt es die Sommerreifenpflicht nicht. Mit dem Umstecken sollte dennoch nicht zu lange gewartet werden: "Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen", erklärt Letitzki. Die Bilder des Tages >>>

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