Wirtschaft

Zusatzgebühren von Ö-Ticket sind unzulässig

Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass versteckte Gebühren bei Ö-Ticket nicht erlaubt sind.

13.09.2021, 22:19
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Der OLG hat entschieden: Zusatzgebühren sind nicht zulässig.
Bild: iStock

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, im Auftrag des Sozialministeriums geklagt, weil das Unternehmen versteckte Kosten verrechnet. Konkret geht um Aufschläge, die das Unternehmen verlangt, damit Kunden überhaupt an ihre Tickets kommen. So müssen Ticketkäufer, die ihre Karten zuhause selbst ausdrucken oder sich diese auf ihr Smartphone schicken lassen, selbst dann noch 2,50 Euro Gebühren bezahlen. Bei der Selbstabholung in einer Filiale fallen 1,90 Euro an, bei einer Hinterlegung an der Abendkasse 2,90 Euro. Nachteil für Kunden Das Oberlandesgericht Wien hat nun entschieden, dass jene versteckten Gebühren unzulässig sind, da diese "gröblich benachteiligend" für die Käufer sind und sprach gleichzeitig ein Verbot aus. Ö-Ticket biete keine Zustellmöglichkeit ohne Zusatzentgelt, betont das OLG Wien. Das Zusatzentgelt werde als Regelfall und nicht nur als Ausnahme verrechnet. Dem Verbraucher werde es demnach nicht ermöglicht, sein Ticket ohne Zusatzkosten zu erlangen, so das OLG Wien in seiner Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Wir hoffen im Interesse der Verbraucher, dass das Urteil in dieser Form rechtskräftig wird und Konsumenten Tickets ohne diese Zusatzkosten erhalten", so VKI-Jurist Joachim Kogelmann in einer Aussendung. Die Bilder des Tages:

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    (red)