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Polizei darf "V-Person" in Terrorzelle einschleusen!

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Der Verfassungsschutz wird kein Geheimdienst, bleibt Sicherheitsbehörde. Die Kompetenzen der Beamten werden aber ausgeweitet und klarer definiert, sagt Ministerin Mikl-Leitner (VP). Neu: "V-Personen" (Vertrauenspersonen) liefern gegen Bezahlung Infos aus Terrorzellen.

Der Verfassungsschutz wird kein Geheimdienst, bleibt Sicherheitsbehörde. Die Kompetenzen der Beamten werden aber ausgeweitet und klarer definiert, sagt Ministerin Mikl-Leitner (VP). Neu: "V-Personen" (Vertrauenspersonen) liefern gegen Bezahlung Infos aus Terrorzellen.

Seit Juli 2014 wurde im Innenministerium am neuen Staatsschutzgesetz gefeilt. Nun schickte Johanna Mikl-Leitner den Entwurf, in dem es um den Kampf gegen Extremismus, Terrorismus, Spionage und Cyberangriffe geht, in Begutachtung. "Heute" fasst ihn zusammen:

"V-Personen". Zivilisten sollen Infos liefern, die Polizei darf bezahlen. Straftaten dürfen V-Leute nicht begehen, so Mikl. Grünen- Sicherheitssprecher Peter Pilz spottet auf Twitter: "V-Männer unter die Djihadisten" – die freuen sich schon auf die Beamten mit den frischen Bärten, die ihnen die Ministerin über TV ankündigt."
Daten von Verdächtigen müssen spätestens fünf Jahre nach der letzten Speicherung gelöscht werde. Derzeit sind es neun Monate.
IP-Adressen. Telekom-Firmen sind verpflichtet, dem Verfassungsschutz Verdächtigen-Daten bereitzustellen. Zugriff hat aber nur ein "kleiner Beamten-Kreis".
Rechtsschutz. Der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium muss Observationen freigeben. Nach einer Überwachung muss der Verdächtige informiert werden – entweder bei einem Gerichtsverfahren oder nachdem sich der Verdacht nicht bestätigt.
Info an Politik. Bundespräsident, Nationalratspräsidentin und Regierung werden über Bedrohungen informiert.
Ausland. Für Informationen aus dem Ausland bleibt das Heer zuständig. Auf EU-Ebene soll der Austausch verstärkt werden