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Richtlinien: Cover-Up Gewinnspiel

Alle Konditionen zum großen "Heute"-Cover-up-Gewinnspiel.

Heute Redaktion
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1. Der Werk-Vertrag betreffend CoverUP kommt nur zwischen dem Gewinner und dem Tattoo-Studio zustande. HEUTE und heute.at übernehmen im Zuge einer Marketingkooperation ausschließlich die Bezahlung des Werkes. Daher übernehmen die AHVV Verlags GmbH (HEUTE) oder die DJ Digitale Medien GmbH (heute.at) keine Haftung für das Ergebnis der Cover-up-Tätowierung oder allfällige Spätfolgen. Die Verantwortung für den Erfolg des Tätowierwerkes am Gewinner oder gesundheitliche Probleme iZh mit der Cover-Up-Tätowierung etc liegt daher allein beim jeweiligen Tätowierstudio.

2. Die Gewinner erklären sich bereit, im Rahmen des Cover-ups für Berichterstattung in der Tageszeitung „Heute" und auf heute.at in Text, Bild und Video zur Verfügung zu stehen.

3. Der Autor versichert, dass er über das eventuell AHVV bzw DJ überlassene Lichtbildmaterial (MMS, Fotos, Videos, Negative, Diapositive, bildlichen Darstellungen und dergleichen) sowie allenfalls mitgelieferten Text (Brief, Telefax, E-Mails, SMS etc.) frei verfügen darf, dass diese frei von Rechten Dritter sind und abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind, ohne dass hierfür irgendwelche Vergütungen zu leisten sind.

4. An ebensolchen Lichtbild- und Textmaterial überträgt der Autor an die AHVV exklusiv die übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Leistungsschutz- und Werknutzungsrechte inklusive Weitergabe an andere – auch zu mehrfacher Nutzung – und zwar für sämtliche derzeit bekannten (§§14 – 18a UrhG) sowie künftig geschaffenen und allein dem Urheber gestatteten Verwertungsarten einschließlich des Rechts zur Nutzung in Online-Netzen, insbesondere dem Internet. Die AHVV ist demnach insbesondere berechtigt, die Werke mehrfach zu verlegen, zu vervielfältigen (z.B. Herstellung von Duplikaten), in beliebiger Art und Menge in der ganzen Welt zu verbreiten und zu vertreiben, Präsentationen durch Mikroverfilmung vorzunehmen, in jeder Form und in jedem technischen Verfahren zu bearbeiten bzw. dies von einem Dritten besorgen zu lassen. Die Bearbeitung kann die AHVV ebenso verwenden wie das Originalwerk. Der Autor ist damit einverstanden, das seine Bilder und Texte auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, also z.B. in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch verfremdet, koloriert oder schwarz-weiß von Farbe gedruckt.

5. Mit Zufluss der Naturalleistung des Tätowierstudios an den Gewinner, ist obige Leistungsschutz- und Werknutzungsrechteinräumung, insbesondere betreffend den Abdruck des bzw. von Teilen des Lichtbild- und Textmaterials im redaktionellen Teil der Tageszeitung HEUTE sowie die öffentliche Wahrnehmbarmachung auf der Haupt- und/oder Subnavigationsseite der offiziellen Webseite der HEUTE vollständig abgegolten (mp)

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