Politik

"Asyl auf Zeit" tritt am 15. November in Kraft

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Verschärfungen des Asylrechts, von denen bereits Mitte Oktober die Rede war, treten nun rückwirkend am 15. November in Kraft. Ab dann vergibt die Regierung nur noch ein auf drei Jahre begrenztes "Asyl auf Zeit". Derzeit, so die Ministerin, suchen einige nicht nach Schutz, sondern nach dem wirtschaftlich attraktivsten Land.

Verschärfungen des Asylrechts, von denen bereits Mitte Oktober die Rede war, treten nun rückwirkend am 15. November in Kraft. Ab dann vergibt die Regierung nur noch ein auf drei Jahre begrenztes "Asyl auf Zeit". Derzeit, so die Ministerin, suchen einige nicht nach Schutz, sondern nach dem wirtschaftlich attraktivsten Land.

 

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und die SPÖ einigten sich am Montag auf einen Begutachtungsentwurf. Beschlossen wird das Gesetz erst im Dezember, doch schon ab dem 15. November soll das verschärfte Asylrecht gelten. Alle Schutzsuchenden, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wird, erhalten ab dann ein auf drei Jahre begrenztes "Asyl auf Zeit". Bisher war das Aufenthaltsrecht ohne zeitliche Beschränkung gewährt worden.
Sollten nach diesen drei Jahren keine Asylgründe mehr vorliegen, müssten die Flüchtlinge Österreich wieder verlassen. Erst wenn drei Jahre nach Erstzuerkennung noch immer Asylgründe bestehen, wird der Status unbefristet gewährt.

"Wer tatsächlich Schutz sucht, wird ihn bekommen"

Damit will Mikl-Leitner, wie sie im "Ö1 Morgenjournal" erklärte, das Recht auf Asyl wieder auf den Kern zurückbringen. Wer tatsächlich Schutz sucht, werde ihn in Österreich auch weiter bekommen. Nicht haben will Mikl-Leitner jedoch jene Flüchtlinge, die nur ein wirtschaftlich attraktives Land suchen.  

Familienzusammenführung dauert länger

Neu ist auch die Frist für die Familiennachholung. Galten bislang 12 Monate Wartezeit, so muss ein Schutzsuchender ab dem 15. November nun drei Jahre warten, ehe er seine Familie nach Österreich holen darf. Das gilt vor allem für Fälle, in denen "subsidiärer Schutz" gewährt wurde. 

Neben der längeren Wartezeit gelten nun auch gewisse wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ehe die Familie nachgeholt werden kann. So muss ein Flüchtling eine Unterkunft vorweisen können, sowie über ein gewisses Einkommen verfügen. Mindestsicherung darf nicht bezogen werden.

Kritik von Opposition und NGOs

Mikl-Leitner spricht in einer schriftlichen Stellungnahme von einer Rückbesinnung auf den Kern des Asylrechts, das nicht zum Zuwanderungsinstrument verkommen darf.

Kritik an dem Beschluss kam bislang lediglich von den NEOS. Laut Menschenrechtssprecher Niki Schwerak werden damit nur zusätzliche Kosten verursacht und keine reellen Probleme gelöst. Von den NGOs kommt die Kritik, dass so noch mehr Menschen illegal ins Land kommen werden.