Politik

"Asyl auf Zeit" wurde beschlossen

Heute Redaktion
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Befristete Gewährung für Asyl und Einschränkungen beim Familiennachzug wurden am Dienstag ohne große Änderungen im Ministerrat abgesegnet. Für Integrationsmaßnahmen sollen 75 Mio Euro veranschlagt werden. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezeichnete das Gesetz als "eines der schärfsten in Europa".

veranschlagt werden. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bezeichnete das Gesetz als "eines der schärfsten in Europa".

Flüchtlinge müssen künftig Deutschkurse absolvieren, Angebote des AMS annehmen (inkl. Kompetenzchecks), sowie einen "Wertekurs" besuchen. 41 Mio. Euro werden im Innen- und Integrationsressort (VP), 34 Mio. für Bildung und Soziales (SP) veranschlagt.

Neu: Auf drei Jahre begrenzt

Wie im Herbst angekündigt, sollen Asylanträge rückwirkend mit Mitte November zunächst für maximal drei Jahre gewährt werden.

Neu: Behörde muss aktiv werden

Danach wird in Einzelfällen geprüft, ob die Fluchtgründe weiterhin bestehen. Bei einem negativen Bescheid wird die Person außer Landes gebracht. Ist der Antrag begründet, wird der Asylstatus unbefristet verlängert.

Die Behörde muss sich von sich aus an den Asylberechtigten wenden, wenn sein Status nicht verlängert wird. Melden sich die zuständigen Stellen nicht, gilt der Asylstatus unbefristet weiter.

Neu: Jährliche Prüfung der Kriegssituation

Für die stärksten Herkunftsländer muss die Staatendokumentation des Innenministeriums jedes Jahr ein Gutachten über die Konflikt-Lage vor Ort erstellen. Diese soll als Basis für die Entscheidung dienen, ob Flüchtlinge aus der Region wieder heimkehren müssen.

Neu: Integrationsaktivität schützt

Die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen schützt nun doch vor einer Abschiebung auch nach Ende des Krieges im Heimatland. Auch humanitäre Gründe können gegen eine Abschiebung sprechen.

Neu: Integrationskarte

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sind künftig verpflichtet, sich nach Zuerkennung des Titels an den Integrationsfonds zu wenden. Dieser soll mit den Flüchtlingen Orientierungsgespräche führen, Integrationserfordernisse definieren und über Integrationsleistungen informieren.

Asylberechtigte erhalten eine eigene Identitätskarte. Über deren Ausgestaltung entscheidet das Innenministerium per Verordnung.

Familiennachzug

Besteht der Wunsch auf Familiennachzug, müssen Asylberechtigte künftig innerhalb von drei Monaten einen Antrag dazu stellen, um die Familie nach Österreich holen zu können. Die zeitliche Beschränkung betrifft die Sitution derjenigen, die nicht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Familienleben widersprechen.

Neu: Drei Jahre Wartezeit für Nachzug

Personen ohne Asylstatus, die vorerst nicht abschiebbar sind müssen künftig statt einem drei Jahre warten, bis ihre Familie nachkommen kann.

Neu: Finanzieller Nachweis

Personen, die kein Recht auf Asyl haben, deren Leben aber im Herkunftsland bedroht ist, müssen nicht mehr ein, sondern gleich drei Jahre warten, bis die Familie nachreisen darf. Zudem müssen diese von der Verschärfung betroffenen Gruppen nachweisen, über die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt ihrer Familie zu verfügen.

Mikl-Leitner und Kurz zufrieden

Zufrieden mit dem Beschluss zeigte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Es handle sich dabei um eines der schärfsten Asylgesetze in ganz Europa. Es käme nicht zu einem höheren Bürokratieaufwand durch die „Asyl auf Zeit“-Regelung. Auch Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) verteidigte die Neuregelung. Asyl sei immer "Schutz auf Zeit".